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Schutz für Einbrecher. Hohe Hecken sind nicht nur bei Hausherren beliebt.

© Reichelt

Potsdam-Mittelmark: Hecken dürfen wachsen

Kleinmachnow hebt Höhengrenzen auf. Polizei sieht Sichtschutz kritisch

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Kleinmachnow - Etwas mehr Privatsphäre erwünscht? Eine Entscheidung der Kleinmachnower Gemeindevertreter macht es möglich. Demnach dürfen die Hecken und Zäune vor Kleinmachnower Häusern künftig auf anderthalb Meter wachsen. In vielen der gemeindlichen Bebauungspläne sind allenfalls 1,30 Meter erlaubt, mitunter nur 1,20 Meter. Doch das beachtet sowieso keiner, wie es aus der SPD/PRO-Fraktion, die den Antrag stellte, hieß. Auf den Rückseiten der Grundstücke dürfen Zaun und Öko-Sichtschutz demnach künftig sogar auf zwei Meter wachsen – statt der häufig vorgeschriebenen 1,50 Meter.

„Es ist an der Zeit, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen“, sagte SPD/PRO-Fraktionschef Bernd Bültermann. Nach Schätzungen verstößt über die Hälfte der Kleinmachnower mit der Höhe ihrer Zäune und Hecken gegen gültige Regelungen. Indem man Höhenbeschränkungen aufhebt, werde endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, so Bültermann.

Außerdem könnte die Verwaltung ihre begrenzten Ressourcen auf die Ahndung wirklich gravierender Verstöße gegen Bebauungspläne, wie Carports außerhalb von Baugrenzen oder übermäßige Versiegelung, konzentrieren. Das Thema Hecken und Zäune nimmt das Rathaus tatsächlich sehr in Anspruch: Etwa jede vierte Anzeige wegen Planungsrechtsverstößen beziehe sich darauf.

Es sei völlig unmöglich, alle Sünder juristisch zur Verantwortung zu ziehen und die gestattete Höhenbegrenzung durchzusetzen, wie es aus der SPD/PRO-Fraktion hieß. Auch städtebaulich seien die individuellen Höhen der Hecken und Zäune kein Problem, meinen die Befürworter einer solchen Lösung, die in der Gemeindevertretung eine Mehrheit fanden.

Ganz so einfach ist es mit dem Legalisieren von Verstößen allerdings nicht: Der Beschluss finde im Alltag nur Anwendung, wenn Bebauungspläne neu aufgestellt oder geändert werden, betonte Rathaussprecherin Martina Bellack. Ansonsten gelte weiterhin das alte Ortsrecht.

Zudem gelte die Regelung allein für offene Einfriedungen wie durchlässige Zäune, nicht aber für Mauern, Bretterwände oder Ähnliches. Ob sich durch die Neuregelung tatsächlich Vereinfachungen ergeben, müsse sich noch zeigen. Denn nach wie vor gelte es abzuwägen, was sich mit dem Ortsbild verträgt. Ein Villenviertel sei dabei vielleicht anders zu bewerten als die Bürgerhaussiedlung, sagt die Gemeindesprecherin.

Ein anderer Aspekt wurde bei der Diskussion außer Acht gelassen: Kleinmachnow ist Einbrecherhochburg, die polizeilichen Präventionsabteilungen sind von geschlossenen Hecken, womöglich noch unmittelbar an günstigen Einstiegsmöglichkeiten für Diebe, nicht sonderlich begeistert. „Einbrecher scheuen in der Regel gut ausgeleuchtete und einsehbare Wohnhäuser“, wie es aus dem Potsdamer Polizeipräsidium dazu heißt. „Hohe Hecken und dichte Zäune bieten nicht nur Schutz vor neugierigen Blicken, sie schützen auch Einbrecher vor aufmerksamen Nachbarn.“ sos/hkx

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