zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Heftiger Protest gegen pauschale Nachzahlungen

Stahnsdorfer fordern eine differenzierte Berechnung der Altanschließergebühren

Stand:

Stahnsdorf - Auch in Stahnsdorf regt sich nun heftiger Protest gegen die Abwasser-Altanschließergebühren. Zur Gemeindevertretersitzung am kommenden Donnerstag will die Wählergruppe Bürger für Bürger (BfB) einen Antrag zur Unterstützung der Altanschließer einbringen. Forciert wird die Aktion durch eine Unterschriftensammlung – die Liste soll zur Verbandsversammlung am 28. März übergeben werden, so Gerold Maelzer von der BfB. Bürgermeister Bernd Albers (BfB) will zudem gegen den Bescheid an die Kommune klagen.

Der Hintergrund: Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von 2007 müssen die Zweckverbände seit vergangenem Jahr auch Anschlussbeiträge von Kunden erheben, deren Grundstücke vor 1990 an das öffentliche Netz angeschlossen worden sind. Damit sollen sie an Investitionen beteiligt werden, die seit der Wende vorgenommen wurden. Gegen die deftigen Nachzahlungen regt sich landesweit Widerstand. Um eine Klagewelle zu vermeiden, hat der WAZV „Der Teltow“ beschlossen, in einigen repräsentativen Fällen Musterverfahren durchzuführen.

Verbandschef ist der Kleinmachnower Bürgermeister Michael Grubert (SPD). Grubert habe mehrfach betont, „dass er diese Abzocke selbst als große Ungerechtigkeit empfinde“, so Maelzer, aber der Verband angeblich zur nachträglichen Gebühreneinziehung in voller Höhe gesetzlich verpflichtet sei. Dem stimmt sein Stahnsdorfer Kollege Albers nicht zu. „Der WAZV hat bei der Berechnung durchaus einen Ermessensspielraum“ sagte er am Montag den PNN.

Albers fordert eine differenziertere Erhebung der Beitragssätze, wie sie auch Nuthetal beim WAZV „Mittelgraben“ durchgesetzt habe. Dort will man zur Veranlagung der Gebühren für die Grundstücke nur die vorhandene und nicht wie bisher die zulässige Geschosszahl heranziehen. Das Verfahren sei aber kompliziert, räumte Albers ein. Notfalls werde er aber auch vor das Landesverfassungsgericht ziehen, erklärte er. Dort hängt bereits die Klage eines Betroffenen aus einer anderen Kommune an, das bestätigte ein Sprecher gestern auf Anfrage.

In Stahnsdorf sind insgesamt 330 Flurstücke von Nachzahlungen betroffen, dazu gehören auch gemeindeeigene Grundstücke und Flächen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Woges. „Auf die Gemeinde kommen somit Gebühren in Höhe von knapp 200 000 Euro zu“, so Albers. Deshalb sollten nicht nur ausgewählte Privateigentümer gegen die Bescheide angehen, auch die Gemeinde selbst will für ihre kommunalen Flächen wie etwa Kitas oder Schulen Klage einreichen.

Die Stahnsdorfer SPD-Politikerin Ruth Bartels mahnt die betroffenen Anlieger zudem zur Eile: „Alle Bürger, die einen Bescheid vom WAZV bekommen haben und den Abwasserbeitrag nicht bezahlen wollen, müssen innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen“, sagte sie. Wer keinen Antrag auf Aufschiebung stelle, müsse bezahlen, egal wie andere Klageverfahren ausgehen. Das gelte selbst dann, wenn andere Bürger die Gebührensatzung des WAZV „Der Teltow“ zu Fall bringen weil diese rechtswidrig ist, warnte Barthels.

In Stahnsdorf hofft man nun, dass sich auch die beiden Nachbarkommunen den Forderungen nach einer gerechteren Berechnung anschließen. Die Anwohner sollen sich demnach nur an Leistungen beteiligen, die sie auch tatsächlich nutzen. „Aber erst durch einen Schulterschluss in der Region haben wir die Chance, die Satzung zu kippen und eine differenzierte Gebührenordnung durchzusetzen“, sagte BfB-Vertreter Maelzer. Eine entsprechende Aufforderung habe man deshalb an die freien Wählergemeinschaften in Teltow und Kleinmachnow geschickt. Deren Bürgermeister waren am Montag nicht zu sprechen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })