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Potsdam-Mittelmark: Hilfsantrag unzulässig Keine Chance für Änderung der Umgehungsplanung beim Gericht

Langerwisch/ Wilhelmshorst. Der Potsdamer Rechtsanwalt Prof.

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Langerwisch/ Wilhelmshorst. Der Potsdamer Rechtsanwalt Prof. Matthias Dombert hält einen Hilfsantrag für die B2-Ortsumgehung Michendorf für unzulässig. Dombert vertritt Langerwisch und Wilhelmshorst bei ihren Klagen gegen die Ortsumgehung. Eilverfahren zur Unterbrechung der Bauarbeiten wurden am Donnerstag verloren (PNN berichteten). Sollte auch das Hauptsacheverfahren scheitern, wollten die beiden Gemeinden durch Hilfsanträge beim Gericht durchsetzen, dass die Trasse in ihren Orten in Trog- und Tunnellage verläuft und auf einen Anschluss der neuen B2 an die L 77 verzichtet wird. In Langerwisch wurde bereits ein entsprechender Gemeindevertreterbeschluss gefasst. Umsonst, wie zu vermuten ist. Denn laut Dombert beschäftigt sich das Gericht nur mit der Frage, ob und inwieweit der konkrete Planfeststellungsbeschluss, mit dem Baurecht geschaffen wurde, rechtmäßig ist oder nicht. „Über Hilfsanträge kann nicht entschieden werden.“ Richtig wäre allerdings, so Dombert, den Hilfsantrag für den Fall eines negativen Prozessausgangs beim zuständigen Ministerium bzw. Landesamt zu stellen. Dort könne der Planfeststellungsbeschluss „für den Fall unvorhergesehener Auswirkungen“ noch geändert werden. In Wilhelmshorst, wo der Hilfsantrag bei der letzten Gemeindevertretersitzung am Donnerstagabend auf der Tagesordnung stand, will man darauf verzichten. Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag von der Tagesordnung genommen. Warum man nicht mit dem Bauministerium ins Gespräch kommen will, blieb offen. HKX

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