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Potsdam-Mittelmark: Hilpert kriegt Kaution zurück Landgericht Frankfurt sieht keine Fluchtgefahr

Werder (Havel) - Axel Hilpert darf sich wieder als freier Mann fühlen, wahrscheinlich auf lange Sicht. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den Haftbefehl gegen den Petzower Tourismusunternehmer, der vor anderthalb Jahren wegen Betrugs zu einer fast sechsjährigen Haftstrafe verurteilt wurde und nur gegen Kaution auf freiem Fuß war, nun aufgehoben.

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Werder (Havel) - Axel Hilpert darf sich wieder als freier Mann fühlen, wahrscheinlich auf lange Sicht. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den Haftbefehl gegen den Petzower Tourismusunternehmer, der vor anderthalb Jahren wegen Betrugs zu einer fast sechsjährigen Haftstrafe verurteilt wurde und nur gegen Kaution auf freiem Fuß war, nun aufgehoben. Die damals befürchtete Fluchtgefahr sei nicht mehr erkennbar, wie es im Beschlusstext heißt. Hilpert bekommt deshalb auch die hinterlegte Sicherheitsleistung von 500 000 Euro zurück.

Das Potsdamer Landgericht hatte Hilpert im Sommer 2012 wegen schweren Betrugs, Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt, weil er nach Auffassung des Gerichts das Land beim Bau seines mondänen Resorts Schwielowsee in Petzow um 9,2 Millionen Euro Fördergeld betrog. Hilpert war erfolgreich in Revision gegangen, der Bundesgerichtshof kassierte das Potsdamer Urteil. Zwar folgte Karlsruhe der Lesart der Potsdamer Richter, dass Hilpert die tatsächlichen Baukosten für sein Resort von 23 Millionen Euro durch ein Firmenkonstrukt und Scheinrechnungen um 13 Millionen hochgeschaukelt und das Land betrogen hat. Der Subventionszweck sei durch Bau und Betrieb des Hotels aber erfüllt worden. Als Betrugsschaden könne deshalb nicht der komplette Förderbetrag, sondern nur der zu viel gezahlte Anteil angesehen werden.

Das Frankfurter Landgericht soll den Schaden nun genau bestimmen und das Strafmaß korrigieren. In diesem Jahr sei das nicht mehr zu erwarten, sagte ein Gerichtssprecher. Allerdings lässt der Aufhebungsbeschluss zum Haftbefehl vom 1. September kaum einen neuen Gefängnisaufenthalt für Hilpert erwarten: Nachdem der BGH das Landgerichtsurteil aufgehoben hat, habe der Angeklagte nun mit der „Verhängung einer weit niedrigeren Gefängnisstrafe“ zu rechnen, so die Frankfurter Richter. Der in Aussicht stehende Strafrahmen scheine nicht mehr geeignet, Hilpert zur Flucht zu veranlassen, zumal seine einjährige Untersuchungshaft anzurechnen sei.

Hilpert habe während der anderthalbjährigen Haftverschonung keine Fluchtversuche unternommen und auch sein Gesundheitszustand lasse es nicht ratsam erscheinen, im Ausland unterzutauchen, so das Gericht. Hilpert ist schwer herzkrank. Wegen des Haftbefehls hatte er sich einmal wöchentlich bei der zuständigen Polizeidienststelle melden müssen und durfte Deutschland nicht verlassen.

Jetzt darf er wieder reisen. Bei einem Strafmaß von unter zwei Jahren könnte Hilpert, so heißt es aus Justizkreisen, mit einer Bewährung davonkommen. hkx

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