Potsdam-Mittelmark: Hinter verschlossenen Türen Verfassungsgericht verhandelt heute zu den Klagen gegen die Zwangsfusion von Michendorf
Michendorf/Potsdam - „Die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagt Gerd Sommerlatte. Doch der ehemalige Bürgermeister von Wilhelmshorst glaubt nicht mehr wirklich an eine Überraschung: Das Landesverfassungsgericht wird in seiner heutigen Sitzung über die Klagen aus dem früheren Amt Michendorf gegen die Gemeindegebietsreform entscheiden.
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Michendorf/Potsdam - „Die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagt Gerd Sommerlatte. Doch der ehemalige Bürgermeister von Wilhelmshorst glaubt nicht mehr wirklich an eine Überraschung: Das Landesverfassungsgericht wird in seiner heutigen Sitzung über die Klagen aus dem früheren Amt Michendorf gegen die Gemeindegebietsreform entscheiden. Wilhelmshorst ist seit zwei Jahren ein Ortsteil der Gemeinde Michendorf – Sommerlattes Befugnisse als „Ortsbürgermeister“ beschränken sich seitdem mehr oder weniger auf die Vergabe von Blumensträußen. „Ich meine auch heute noch, dass es uns besser gehen könnte, wenn die Zwangsfusion zurückgenommen wird“, sagt er. Kritisch äußert sich Sommerlatte, dass das Verfahren sich derartig in die Länge gezogen hat. „Für klare Verhältnisse wäre es schön gewesen, wenn es schneller gegangen wäre.“ Wolfgang Knippel, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, der übrigens selbst in Wilhelmshorst lebt, bestätigte gestern gegenüber den PNN den heutigen Termin. Er rechtfertigte die Dauer der Verfahren mit der Zahl von 250 Klagen. „Die Vorstellung mancher Leute, das sei durch ein paar Musterprozesse zu erledigen, ist falsch.“ Es bestünden unterschiedliche Konstellationen bei den Klagen, die Verwaltungsvorgänge seien sehr umfangreich. „Für die Schriftsätze der Beteiligten musste bestimmt ein halber Wald gerodet werden.“ Auf eine mündliche Verhandlung für Michendorf möchte das Verfassungsgericht dennoch verzichten. „Das machen wir nur dann, wenn bestimmte Schwerpunkt-Fragestellungen offen sind.“ Die Frage der Gemeindebildung im Speckgürtel sei aber bereits zweimal verhandelt worden, so Knippel. „Die Eingliederung der Gemeinde Höhnow in die neue Gemeinde Hoppegarten war zum Beispiel ein ganz ähnlich gelagerter Fall.“ Laut Knippel sollen im Oktober/November auch Klagen aus dem früheren Amt Fahrland und Golm gegen die Eingliederung nach Potsdam auf der Tagesordnung der Verfassungsrichter stehen. Knapp 100 Verfahren sind dann noch anhängig, sie würden nächstes Jahr beraten. In Eilverfahren gegen die Reform hatte sich der Wohnsitz Knippels für die Wilhelmshorster nicht ausgezahlt: Gemeinsam mit Gemeinden wie Golm, Fahrland, Marquardt, Uetz-Paaren oder den anderen Gemeinden im Amt Michendorf war man kurz vor der Kommunalwahl gescheitert – deshalb wurde im Herbst 2003 bereits in der neuen Struktur gewählt. Die Rechtsanwältin Birgit Meder, die160 klagende Gemeinden vertrat oder noch vertritt, betonte gestern, die Verfassungsbeschwerden nicht eingelegt zu haben, um zu verlieren. „Ich sehe nach wie vor, dass die Beschwerden erfolgreich sein müssten.“ Dass könne im Fall Michendorf aber schon daran scheitern, dass nicht mündlich verhandelt wird. Die Tatsache, dass hinter verschlossenen Türen über die Gemeinden entschieden wird, sage nichts Gutes. „Jede Gemeinde hat das Recht auf eine mündliche Verhandlung, in unterschiedlich gelagerten Fällen sind auch unterschiedliche Probleme zu erörtern“, findet Meder. Aus ihrer Sicht treffe das Verfassungsgericht hier eher politische als rechtliche Entscheidungen. Selbst bei Eingliederungen, die durch die neun ehrenamtlichen Richter als verfassungswidrig erkannt wurden, durfte die Landesregierung „nachbessern“ und Fehler heilen, kritisiert Meder. Auch dagegen hat sie inzwischen geklagt. Henry Klix
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