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HINTERGRUND: Hohe Hürden für die Wahl

Der Sieger der Stichwahl muss laut Landeswahlgesetz von 15 Prozent aller mittelmärkischen Wahlberechtigten gewählt worden sein, um ab Februar 2017 neuer Landrat zu sein. Bei zwölf Wahlen im Land hat das bisher nur vier Mal geklappt, in allen anderen Fällen gingen zu wenige Menschen zur Wahl.

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Der Sieger der Stichwahl muss laut Landeswahlgesetz von 15 Prozent aller mittelmärkischen Wahlberechtigten gewählt worden sein, um ab Februar 2017 neuer Landrat zu sein. Bei zwölf Wahlen im Land hat das bisher nur vier Mal geklappt, in allen anderen Fällen gingen zu wenige Menschen zur Wahl. In der Mittelmark muss der Wahlsieger dem Quorum zufolge von mindestens 26 200 Menschen gewählt worden sein. Vor zwei Wochen hatte Wolfgang Blasig noch 11 000 Stimmen mehr erhalten. Ob die Landesregierung das Gesetz womöglich abändert, wenn das Quorum nicht erreicht wird, hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch gegenüber den PNN nicht ausgeschlossen. Sollte keiner der Kandidaten das Quorum erfüllen, muss der Kreis den Posten des Landrates offiziell ausschreiben, der Kreistag muss anschließend aus den Bewerbern einen Landrat wählen. Dafür können sich auch Kandidaten bewerben, die bisher nicht angetreten waren. Im ersten Wahlgang waren Sven Schröder (AfD; 16,3 Prozent), Klaus-Jürgen Warnick (Linke; 14,1 Prozent) und Andreas Schramm (Piraten; 2,8 Prozent) ausgeschieden. eb

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