Potsdam-Mittelmark: Hohe Strafen für Hundesteuer-Sünder
Schwielowsee. Hundehalter, die ihre Tiere nicht angemeldet haben und keine Hundesteuer zahlen, haben in der Gemeinde Schwielowsee künftig mit empfindlichen Strafen zu rechnen: Laut neuer Hundehalterverordnung der Großgemeinde kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.
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Schwielowsee. Hundehalter, die ihre Tiere nicht angemeldet haben und keine Hundesteuer zahlen, haben in der Gemeinde Schwielowsee künftig mit empfindlichen Strafen zu rechnen: Laut neuer Hundehalterverordnung der Großgemeinde kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Von einer Erhöhung der bisherigen Hundesteuer sahen die Gemeindevertreter unterdessen beim Beschluss der Verordnung am Mittwochabend ab. So wird es wie bisher bei 25 Euro für den ersten, 37 Euro für den zweiten und 50 Euro für den dritten Hund bleiben. Bei 774 Hunden (bei etwa 10000 Einwohnern) nimmt die Gemeinde in diesem Jahr 19400 Euro aus der Steuer ein. Mit der Höhe der Abgabe bewege sich die Gemeinde in der Region durchaus im Durchschnitt, wurde bei der Sitzung gegen eine Erhöhung argumentiert: So werden in Werder 24, 48 und 60 Euro, in Beelitz 26, 41 und 41 Euro und in Michendorf 20, 30 und 40 Euro für das erste, zweite und dritte Tier bezahlt. Als Ausreißer wurde Stahnsdorf bewertet, wo 61, 74 und 92 Euro zu berappen sind. Allerdings sei es ein allgemein üblicher Trend, dass die Steuer in dichter besiedelten Gebieten etwas höher und in dünner besiedelten etwas niedriger ausfällt, wie es bei der Sitzung hieß. So werden in der 180-Einwohner-Gemeinde Salzbrunn zum Beispiel nur 5 Euro pro Hund bezahlt – ganz egal, wie viele Tiere auf dem Hof bellen. HKX
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