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Aus dem GERICHTSSAAL: Hund beißt Mann

Unklar, ob Tier angeleint war - deshalb Freispruch

Stand:

Werder - „Der Hund war definitiv angeleint. Er hat die Leine durchgebissen, Frau Richterin“, erklärte Werner W.* (51). „Das hat er vorher nie gemacht.“ Laut Anklage ließ der Werderaner den Schäferhund seiner Schwägerin, den er vorübergehend betreute, am 8. Juni 2006 ungesichert auf seinem Grundstück herumlaufen. Der ehemalige Streuner entwich durch ein offenes Tor, stürzte sich auf einen kleinen Terrier, der mit seinem Besitzer vorbeikam. Als der versuchte, die Tiere zu trennen, wurde er vom Schäferhund gebissen.

Die Staatsanwaltschaft klagte Werner W. wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Nach zweitägiger Verhandlung kam sie allerdings zum Schluss: Es sei Werner W. nicht zu widerlegen, dass der Hund an diesem Tag angeleint war. Und es sei für den Mann nicht vorhersehbar gewesen, dass das Tier die Leine durchbeißen würde. „Dem Angeklagten ist keine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen“, befand auch Amtsrichterin Monika Holk und sprach Werner W. frei.

„Der Schäferhund hatte zwar ein Halsband um, aber keine Leine“, versicherte Joachim J.* (48) am ersten Verhandlungstag. „Er verbiss sich in meinen Terrier. Ich ging dazwischen und habe erst gar nicht gemerkt, dass er mich auch erwischt hat." Er habe eine tiefe Fleischwunde an der linken Hand davongetragen, die ärztlich versorgt werden musste und eine Krankschreibung nach sich zog. Seinem Vierbeiner habe hinterher ein Stück Fell gefehlt.

„Der Hund des Angeklagten rennt ständig auf der Straße herum“, erzählte die Lebensgefährtin des Terrier-Besitzers. „Drei Wochen vor dem Vorfall hat mein Freund den Herrn W. schon einmal aufgefordert, das Tier an die Leine zu nehmen.“ Sie selbst habe Angst vor dem Schäferhund, mache möglichst einen großen Bogen um das Grundstück.

„Herr J. ist ein unflätiger, frecher Mensch. Er hat mich beleidigt, als ich dazukam, wie sich die Tiere in der Wolle hatten. Und er hat meinen Hund getreten. Dabei sind seine Latschen weggeflogen“, warf der Angeklagte erregt ein. Dessen Gattin berichtete im Zeugenstand, den Vorfall beim Fensterputzens genau beobachtet zu haben. „Die Hunde tatschten sich mit den Pfoten an. Sie haben sich überhaupt nicht gebissen. Herr J. brüllte den Schäferhund an, dann beleidigte er meinen Mann. Ich habe auch gesehen, wie er den Schäferhund getreten hat.“

Für das Gericht blieben Zweifel am Tathergang. Doch die wirkten sich zugunsten des Angeklagten aus. „Ein ehemaliger Streuner hätte doppelt und dreifach gesichert werden müssen. Das ist meine persönliche Meinung“, gab die Vorsitzende dem Angeklagten mit auf den Weg. (*Namen geändert.) Hoga

Hoga

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