Aus dem GERICHTSSAAL: Hund getreten, Frau geschlagen ? Angeklagter lehnte Geldbuße von 300 Euro ab
Nuthetal - Ist Gerd G.* (72) ein Frauenschläger und Tierquäler oder Opfer haltloser Anschuldigungen?
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Nuthetal - Ist Gerd G.* (72) ein Frauenschläger und Tierquäler oder Opfer haltloser Anschuldigungen? Die Staatsanwaltschaft bezichtigt den Rentner, am 6. Oktober 2010 auf seinem Grundstück in Bergholz-Rehbrücke zwei Spaziergängerinnen, die drei unangeleinte Hunde dabeihatten, angepöbelt zu haben. Als einer der Vierbeiner, eine Französische Bulldogge, neugierig am Gartenzaun schnupperte, soll Gerd G. dem Tier einen derben Tritt in die Seite verpasst, die zu Hilfe eilende Besitzerin kräftig mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben.
Im Gerichtssaal schwappen die Wogen hoch. Aussage steht gegen Aussage. Um den Prozess überschaubar zu halten, regt die Vorsitzende an, Gerd G. solle 300 Euro an die Geschädigte zahlen. Danach werde das Verfahren gegen den pensionierten Diplom-Ingenieur eingestellt. Doch der Mann ist sich keiner Schuld bewusst, will einen Freispruch. „Im Februar gibt es voraussichtlich einen neuen Termin. Zu dem müssen Sie alle viel Zeit mitbringen“, gibt die Richterin zu bedenken. „Ich werde massenhaft Zeugen laden. Dann heißt es hopp oder top.“
„Ich stand mit meiner Frau und einem Bekannten vor meinem Grundstück, als ich plötzlich von drei Hunden angesprungen wurde. Das war mir sehr unangenehm“, erklärt der wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung Angeklagte zum Prozessauftakt. „Anschließend liefen sie aufs Grundstück. Die beiden Yorkshireterrier waren nicht das Problem, aber die Bulldogge. Ich habe versucht, sie mit dem Fuß wegzudrängen. Da begann deren Besitzerin, mich ins Gesicht zu schlagen. Ich habe die Frau, die sich nicht um die Hunde gekümmert hat, an den Unterarmen ergriffen und zurückgestoßen. Sie zückte dann ihr Handy und erzählte irgendjemandem, sie sei eben zusammengeschlagen worden. Später wurde mir klar, das war die Polizei. Nach etwa einer Stunde klingelten die Beamten an meiner Tür“, so der Angeklagte.
„Meine Freundin und ich wollten einfach nur mit den Hunden spazieren gehen. Das Wetter war sehr schön“, erinnert sich Nadine N.* (27) im Zeugenstand. Schon von Weitem seien sie vom Angeklagten „böse angeguckt“ worden. Beim Näherkommen habe er geäußert: Diese Scheiß-Köter scheißen sich nicht in meiner Straße aus. Sonst passiert was. Verpisst euch. „Kurz darauf trat er nach der Bulldogge. Sie fiel zur Seite und war total benommen“, berichtet Nadine N. „Hätte der Tritt die Yorkshireterrier getroffen, einer davon war erst ein paar Wochen alt, ich glaube, die hätten das nicht überlebt. Als ich den Mann zur Rede stellen wollte, wurde ich auch geschlagen. Er traf mich an der Schläfe und am Auge. Dann ging er nochmal auf die Bulldogge los“.
Der Vierbeiner - er gehört ihrem Ex-Freund – erlitt Schmerzen, keine Verletzungen. Nadine N. wurde im Potsdamer Klinikum die Schwellung einer Gesichtshälfte attestiert. „Mein Kopf tat wahnsinnig weh, ich hatte ein Piepsgeräusch im Ohr und war zwei Tage krankgeschrieben“, berichtet die Friseurin. Keinesfalls seien die Hunde aufs Grundstück des Angeklagten gelaufen. „Wir gingen normal daran vorbei. Das ist eine öffentliche Straße, Leinenzwang besteht da nicht“, versichert sie. „Ich verstehe nicht, wie jemand so ausrasten kann.“
Noch im Gerichtssaal kommt es zur Konfrontation zwischen dem Angeklagten und dem Halter der Französischen Bulldogge. Dieser fühlt sich offenbar von Gerd G. bedroht und setzt sich lautstark zur Wehr. „Meine Herren“, beschwichtigt die Vorsitzende, „aas können wir alles beim nächsten Termin klären.“ (*Namen geändert.) Hoga
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