Potsdam-Mittelmark: Hustig will Musterverfahren
Altanschluss-Streit: Gemeinde legt Widerspruch ein
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Nuthetal - Die Gemeinde Nuthetal wird Widerspruch gegen die vom eigenen Zweckverband „Mittelgraben“ (WAZV) geforderten Altanschließerbeiträge einlegen. Dafür bekam Bürgermeisterin Ute Hustig (Linke) am Mittwochabend den Rückhalt von allen Fraktionen der Gemeindevertretung. Wie berichtet soll die Gemeinde weit über 200 000 Euro für alle kommunalen Grundstücke, die noch zu DDR-Zeiten an das Abwassernetz angeschlossen wurden, zahlen. Dessen ungeachtet werde die Gemeinde laut Hustig natürlich ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen. „Mit dem Widerspruch wird jedoch der Anspruch der Gemeinde auf eine eventuelle Rückerstattung der Beiträge gewahrt“, so die Bürgermeisterin. Das stehe ebenso wie der Gemeinde jedem Zahlungspflichtigen zu.
Damit sind auch Irritationen im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung ausgeräumt worden. So hatte SPD-Fraktionschefin Monika Zeeb erklärt, es sei grotesk, dass die Gemeinde gegen den eigenen Zweckverband klagen wolle, während die Bürger für Altanschlüsse zahlen sollen. Ihrem Vorwurf, die Gemeinde habe im Verband schließlich für die Satzung gestimmt, entgegnete Sybille Hofmann (Linke), Vorsitzende der Verbandsversammlung und Gemeindevertreterin in Nuthetal, dass es keine Entscheidungsfreiheit gegeben habe, als das Altanschließerthema in die Satzung aufgenommen wurde. „Die Rechtsgrundlage, nicht die Satzung ist unser Problem“, so Hofmann. Wie berichtet gibt es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, wonach auch Altanschließer an den Investitionskosten ihrer erst nach 1990 gegründeten Verbände beteiligt werden müssen.
Hustig hat nun vorgeschlagen, in einem Leitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam die Rechtmäßigkeit von Beiträgen für Altanschließer auch für den WAZV „Mittelgraben“ prüfen zu lassen. So ist es bereits beim WAZV „Der Teltow“ beschlossen worden. Ziel ist es, über Musterverfahren Rechtssicherheit zu schaffen, ohne mit jedem Einzelnen streiten zu müssen. Vorschlagen will Hustig zudem auf der nächsten Verbandsversammlung, zur Veranlagung der Gebühren für die Grundstücke nur die vorhandene und nicht wie bisher die die zulässige Geschosszahl heranzuziehen.
Ute Kaupke
Ute Kaupke
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