Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich bin in die Schuldenfalle getappt!“
Polizist steckte Verwarngelder zum Teil in die eigene Tasche / Geldstrafe
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Aus dem GERICHTSSAALPolizist steckte Verwarngelder zum Teil in die eigene Tasche / Geldstrafe Werder – Der Verteidiger spricht von einer privaten Tragödie seines Mandanten, die Richterin von bodenloser Dummheit des Angeklagten. Wegen 190 unterschlagener Euro manövrierte sich Uwe B. (44) von der Polizeiwache Werder unter Umständen ins berufliche Aus. Der Polizeibeamte soll laut Anklage zwischen dem 3. April 2003 und dem 17. August 2004 in elf Fällen Verwarngelder, die er während diverser Verkehrskontrollen in Werder und Umgebung einnahm, teilweise in die eigene Tasche gesteckt haben. Der Staatsanwalt weist auf den Missbrauch der Vertrauensstellung des Staatsdieners hin, betont das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Der geständige Uwe B. ist kein gerissener Gauner. Bei seinen Unterschlagungen ging er äußerst dilettantisch vor. Sprach er einem Verkehrssünder ein obligatorisches Verwarngeld von beispielsweise 35 Euro aus, quittierte er ihm auf dem amtlichen Vordruck lediglich 10 Euro, hoffend, dass der Ertappte das Papier in die nächste Mülltonne schmeißt, ohne einen Blick darauf zu werfen. Irgend jemand schaute doch einmal genauer hin, erstattete Anzeige gegen den Beamten. Seitdem ist der Polizist vom Dienst suspendiert. Sein Dienstherr strengte ein Disziplinarverfahren gegen den bislang Unbescholtenen an, dessen Ausgang von der Gerichtsverhandlung abhängt. Im Bereich des Polizeipräsidiums Potsdam werde sein Mandant wohl keinen Job mehr bekommen, mutmaßt der Verteidiger. Obwohl er und seine Ehefrau überdurchschnittlich gut verdienten, sei die finanzielle Situation katastrophal gewesen, berichtet Uwe B.. „Wir sind in die Schuldenfalle getappt.“ Wie das Paar da hinein geriet, vermag er nicht schlüssig zu erklären. Einst habe seine Frau das Geld verwaltet. Da sich die Ehegatten auseinander lebten, irgendwann nicht mehr miteinander redeten, sei ihm der Überblick über das wenige, was noch vorhanden war, verloren gegangen. „Von meinem Konto wurden alle laufenden Ausgaben bezahlt. Das war ständig überzogen. Auf das Konto meiner Frau ging ihr Gehalt. Da kam ich nicht ran“, erzählt Uwe B.. Deshalb sei er auf die Idee mit den gefälschten Verwarnquittungen gekommen. Von den einbehaltenen Beträgen zwischen 30 und 5 Euro habe er sich Brot und Wurst gekauft, auch mal Benzin, um in die Dienststelle zu gelangen. „Ich bereue zutiefst, was ich getan habe und möchte mich bei allen entschuldigen“, erklärt Uwe B. beschämt in seinem letzten Wort. „Ich begreife bis heute nicht, wie es so weit kommen konnte.“ Schulden und Streit mit der Ehefrau seien keine Rechtfertigungsgründe für das Handeln des Angeklagten, konstatiert der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und plädiert auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung . „Polizisten haben eine besondere Vertrauensstellung in der Gesellschaft. Darüber hat sich der Angeklagte weggesetzt“, begründet er seinen Antrag. Der Verteidiger gibt zu bedenken, Uwe B. habe zwar das Land Brandenburg, nicht aber die bei einer Ordnungswidrigkeit ertappten Bürger geschädigt. Zudem habe er Schadenersatz angeboten. Das Gericht hält dem suspendierten Polizisten sein Geständnis, das die lückenlose Aufklärung der Taten ermöglichte, zugute und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 20 Euro. Hoga
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