Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich sah in zwei Augen!“
Gericht: Tier auf Straße ist Schutzbehauptung
Stand:
Teltow – 500 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer sowie fahrlässiger Körperverletzung schmerzen Tobias T. (33, Name geändert) schon. Schließlich schwimmt er nicht im Geld. Härter träfe den Kraftfahrer aber das von der Richterin ausgesprochene Fahrverbot von drei Monaten. Doch das ist durch die Sicherstellung der „Pappe“ seit dem Tattag vor 14 Monaten längst abgegolten. Noch im Verhandlungssaal bekommt Tobias T. das Dokument zurück.
Zuvor muss der Stahnsdorfer noch einmal das Geschehen vom 6. Dezember 2008 Revue passieren lassen. Die Staatsanwaltschaft wirft Tobias T. vor, mit 0,5 Promille Alkohol im Blut durch Teltow gefahren zu sein. In der Lichterfelder Allee soll er trotz regennasser Fahrbahn überholt, dadurch mit einem entgegenkommenden Pkw kollidiert sein. Mehrere Personen – so die Anklage – seien teilweise schwer verletzt worden. Beide Fahrzeuge hatten Totalschaden.
Tobias T. spricht leise, stockt mehrmals bei der Erinnerung an den Unfall. „Ein Freund hatte mir seinen BMW fürs Wochenende geborgt. Ich bin mit dem Auto zu einem Kumpel gefahren, Fußball gucken“, so der Angeklagte. In den vier Stunden seines Besuchs habe er zwei kleine Bier getrunken. „Ich dachte, das wäre nicht zu viel. Deshalb bin ich mit dem BMW zurück nach Hause. Doch meine Lebensgefährtin hatte Besuch. Da wollte ich nicht stören.“ Also habe er einen weiteren Bekannten angerufen. Der feierte gerade in der Teltower „Kartoffelkiste“. „Er sagte, komm doch schnell noch vorbei. Dann können wir zusammen nach Hause fahren. Der Mann wohnt in meiner Nachbarschaft“, berichtet Tobias T. In der Gaststätte habe er durstig ein Glas Cola hinuntergestürzt, das sein Bekannter gerade bestellt hatte. Dass die Cola mit Rum versetzt war, habe er weder gewusst noch geschmeckt. An das weitere Geschehen könne er sich nur noch bruchstückhaft erinnern, versichert der Angeklagte. „Ich sah plötzlich in zwei Augen. Da muss ein Tier auf der Straße gestanden haben. Dem bin ich wohl ausgewichen“, erklärt er sich Crash. Er selbst sei am Kopf und an den Beinen verletzt worden, lag fünf Tage im Krankenhaus. Der Fahrer des entgegenkommenden Autos erlitt eine Nierenquetschung, diverse Prellungen am gesamten Körper. Er wurde einen Monat lang krank geschrieben.
Niemand der anderen Verkehrsteilnehmer hatte allerdings ein Tier auf der Fahrbahn gesehen. Und auch Staatsanwaltschaft und Gericht vernehmen diese Geschichte zum ersten Mal. „Das ist eine Schutzbehauptung“, konstatiert die Vorsitzende. „Selbst wenn man einem Hindernis ausweicht, muss das so geschehen, dass man keinen gefährdet. Sie haben einen eklatanten Fahrfehler begangen. Der war alkoholbedingt.“ Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: