Potsdam-Mittelmark: Im Visier der Verbraucher
Kunden von EMB und HSW haben unter Gaspreisspirale besonders zu leiden
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Potsdam–Mittelmark - Das Kunden der Erdgas Mark Brandenburg von der Gaspreisspirale besonders hart getroffen sind, ist für die Brandenburger Verbraucherzentrale sicher. Um 27 Prozent stiegen die Preise nach EMB-Angaben seit Herbst 2004, die Verbraucher zahlen im Jahr durchschnittlich 350 Euro drauf. Als man im Herbst nach Betroffenen suchte, die sich an einer Sammelklage gegen Gasversorger beteiligen wollen, hatten sich allein von der EMB 150 Kunden dazu bereit erklärt, sagt der Justiziar der Verbraucherzentrale, Hartmut Müller. Insgesamt sind jetzt 431 klagewillige Verbraucher an den drei Klagen beteiligt. Sie sollen am 12. Januar eingereicht werden.
Auch wenn die beklagten Unternehmen noch nicht offiziell sind: Es besteht kein Zweifel, dass die EMB als zweitgrößter Gasversorger im Land ins Visier der Verbraucherschützer geraten ist. Von besonders drastischen Preiserhöhungen seien in den vergangenen Monaten zudem auch Kunden der Havelländischen Stadtwerke Werder HSW betroffen gewesen, sagt Müller. Die gehören zu 40 Prozent der EMB, die EMB wiederum zu 75 Prozent der Berliner Gasag. Für die restlichen 25 EMB-Prozent zeichnet die Verbundnetz Gas AG (VNG) verantwortlich, die gleichzeitig EMB-Lieferant ist. Bei den Havelländischen Stadtwerken ist die VNG sogar direkt zu über 50 Prozent beteiligt – eine typische Verbandelung der deutschen Energiewirtschaft.
Vor diesem Hintergrund klingt es für Verbraucherschützer merkwürdig, wenn HSW und EMB langfristige Lieferverträge abschließen und argumentieren, die Preiserhöhungen seien auch wegen der hohen Bezugspreise notwendig. Denn die diktiert die VNG, deren Gewinn sich im Jahr 2004 auf 123 Millionen Euro eingepegelt hat. Im Jahr 2001 betrug er 96,4 Millionen.
Die Bezugspreise sind die eine Seite, was die Lieferanten an Produzenten in Russland oder Norwegen zahlen, eine andere, sagt Hartmut Müller. Hier unterscheiden sich die Angaben der Energiewirtschaft von denen der Verbraucherschützer: Der Importpreis sei heute kaum höher als im Jahr 2001, sagt Müller. Im Jahr 2004 sei er gegenüber dem Vorjahr sogar gesunken. Deshalb hält die Verbraucherzentrale die Gaspreisspirale für nicht nachvollziehbar – zumal sich die Versorger weigern, ihre Preiskalkulation offen zu legen.
„Preise für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der Verbraucher angewiesen ist, sind der Billigkeitskontrolle unterworfen“, so Müller. Unbillig sei eine Preiserhöhung, die nur durch die Ölpreisbindung zustande kam, einer „Erfindung der Energieversorger“. Entspricht ein Preis nicht der Billigkeit, so werde er im Einzelfall durch das Gericht ermittelt. Darauf ist die Verbraucherzentrale mit ihren Musterklagen aus.
Je mehr Betroffene widersprechen, desto größer werde die Wahrscheinlichkeit, dass Preiserhöhungen zurückgenommen werden. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale zeigt, wie man Zahlungen – auch bei Strompreiserhöhungen – kürzen kann. Jede Androhung auf eine Liefersperre sei unzulässig, solange der Gasversorger seine Preiskalkulation nicht offen gelegt hat, wie Müller betont. Die EMB lehnt das ab.
Termintelefon der Verbraucherzentrale: (018 05) 004 049.
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