Potsdam-Mittelmark: Ist Seehofer Wäldchen frei von Restitution?
Experte: Rückübertragung würde Rechte der Stadt Teltow verletzten
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Teltow - „Wird die Stadt Teltow gegen die Restitution von Grün- und Waldflächen im Ortsteil Seehof Einspruch erheben?", fragte BiWiS-Mitglied (Bürgerinitiative „Wir in Seehof“) Jörg Medczinski in der jüngsten Einwohnerfragestunde der Stadtverordneten. Denn im Zusammenhang mit der Restitution von über 100 Grundstücken an die jüdische Erbengemeinschaft Sabersky sollen auch das Seehofer Wäldchen und Areale von Landschaftsschutzgebieten rückübertragen werden.
Bereits im jüngsten Finanzausschuss wurde das Thema erörtert, allerdings auf Anraten des Ersten Beigeordneten Thomas Koriath hinter verschlossenen Türen. Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) bewertete jedoch das öffentliche Interesse an dieser Frage höher und informierte in der Sitzung des Stadtparlaments, dass bei der Stadt noch keine Bescheide vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BaDV) eingetroffen seien. Lediglich Entwürfe würden vorliegen, aus denen hervorginge, dass Wald- und Grünflächen restituiert werden sollen. Die Stadt werde prüfen, sagte Schmidt, ob laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ein Anspruch der Erben auf diese Flächen besteht und zum BaDV-Bescheid eine entsprechende Stellungnahme abgeben.
Auch die BiWiS erfuhr von Rechtsanwältin Anne Glinka, die die Sabersky-Erben Peter und Valerie Sonnenthal vertritt, dass ihre Mandanten die Wald- und Grünflächen bekommen werden. Bestätigt habe das gegenüber BiWiS-Vertretern auch ein BaDV-Mitarbeiter in Gegenwart der Anwältin.
Deren Mandant Peter Sonnenthal legte bereits für diese Areale eine Bebauungskonzeption vor, die für heftige Diskussion im Ortsteil sorgt. Denn nicht nur die BiWiS fürchtet den Verlust der grünen Lunge des Ortsteiles Seehof. Deshalb ließ sie von einem Rechtsexperten überprüfen, ob die noch im städtischen Besitz befindlichen Flächen laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes rückübertragen werden müssen. Aus dem Schreiben des Rechtsexperten, das den PNN vorliegt, geht hervor, dass ein Rückübertragungsbescheid die Rechte der Stadt verletzen würde. DEnn Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein „Aufschließungsvertrag vom 16.05.1934 als vereinbarte Gegenleistung die in der Befreiung vom Bauverbot bestanden habe und der Erteilung der Parzellierungsgenehmigung". Den Vertrag schloss die Stadt Teltow seinerzeit mit Max und Albert Sabersky, den Besitzern des früheren Gutes Seehof. Ihnen gehörte eine Fläche von 84 Hektar, die beide als Siedlungsland verwerten wollten. Um amtliches Baurecht zu erhalten, wurde vereinbart, dass „25 Prozent der Gesamtfläche für öffentliche Zwecke unentgeltlich, schulden-, lasten- und kostenfrei an die Stadt abzutreten sind“. Das war für Straßen, Plätze, Spiel- und Erholungsflächen sowie Grünanlagen wie sie der bereits genehmigte Siedlungsplan auswies.
Schon das Potsdamer Verwaltungsgericht entschied 1998, dass eine Teilfläche in dem entsprechenden Bereich im Besitz der Stadt verbleibt. Dagegen hatte die Sabersky-Erbengemeinschaft Revision eingelegt, die aber auch vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Das Leipziger Gericht schloss sich der Meinung des Potsdamer Verwaltungsgerichtes an, dass kein Anspruch auf Rückübertagung dieser Fläche bestehe. Denn die mit der Stadt seinerzeit vereinbarte Gegenleistung sei angemessen gewesen.
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