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Potsdam-Mittelmark: Je nach Schneelage

In Teltow und Werder (Havel) wurden die Regelungen für den Winterdienst präzisiert

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Teltow/ Werder (Havel) - Nach chaotischen Verhältnissen in der vergangenen Wintersaison haben jetzt auch die Städte Teltow und Werder (Havel) ihre Regelungen für die Räumpflicht von Kommune und Anwohnern präzisiert. Die Teltower Stadtverordneten beschlossen am Mittwochabend eine Anpassung der Straßenreinigungssatzung. Anwohner von Straßen ohne Gehweg müssen demnach einen bis zu 1,50 Meter breiten Streifen vor ihren Grundstücken freiräumen. Dabei bezog man sich auf eine entsprechende Novelle des Brandenburgischen Straßengesetzes. „Diese Regelung sei lediglich eine Klarstellung der bisherigen Rechtslage“, erklärte Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD).

Neu sei jedoch, dass die Reinigung des besagten Streifens dann als Gehwegreinigung gelte. Der Vorschlag des Stadtverordneten Eberhard Adenstedt (Bündnisgrüne), in kleineren Siedlungsstraßen nur je insgesamt 1,50 Meter zu räumen, wurde von den Stadtverordneten abgelehnt.

In der Vergangenheit war oft strittig, wo genau der Streifen vom Schnee beräumt werden sollte. Denn theoretisch wäre das auch auf dem Grünstreifen, der parallel zur Grundstücksgrenze verläuft, möglich gewesen. In der neuen Satzung wird eindeutig festgelegt, dass auf der Fahrbahn Schnee zu schieben ist.

Zudem werden einige besonders enge Straßen künftig nicht mehr durch die Stadt Teltow geräumt, darunter die Linden-, Händel- und die Nuthestraße. Im besonders schneereichen vergangenen Winter waren die Räumfahrzeuge des Bauhofs Kleinmachnow, der seit 2002 auch den Winterdienst in Teltow übernimmt, dort oft nicht durchgekommen. Das hatte für Ärger bei den Anwohnern gesorgt, schließlich mussten sie die Gebühren für den Winterdienst dennoch zahlen. Dem soll mit der überarbeiteten Satzung entgegengewirkt werden.

Eine weitere Neuerung: An einigen wichtigen Hauptstraßen wird die Stadt jetzt auch die Radwege räumen. „Auch die Radler sollen in den Wintermonaten sicher durch die Stadt gelangen“, erklärte die 1. Beigeordnete Beate Rietz (SPD). Die Änderungen der Straßenreinigungssatzung werden in den kommenden Tagen öffentlich bekanntgegeben und treten damit in Kraft.

Auch in Werder sind die Anlieger per Straßenreinigungssatzung verpflichtet, den Gehweg schnee- und eisfrei zu halten, wobei geeignete abstumpfende Mittel verwendet werden dürfen. Das Gleiche regelt die Satzung ebenso für die Fahrbahnen von Anliegerstraßen der Kategorie C. Allerdings hätten die vergangenen beiden Winterperioden gezeigt, dass die Anlieger mit dem Räumen großer Schneemassen oft überfordert sind, erklärte Bürgermeister Werner Große (CDU) gestern in einer Pressemitteilung. Das soll nun auch nicht mehr gefordert werden. Stattdessen können Anlieger die auf der Fahrbahn festgefahrene Schneedecke mit Splitt oder Streusand abstumpfen. Bei einer festgefahrenen Schneedecke von über zehn bis maximal 15 Zentimeter übernehme indes die Stadt gemeinsam mit dem Unternehmen Ruwe auch die Winterwartung für die C-Straßen. Der Einsatz erfolge – falls erforderlich – nach der Räumung der Hauptverkehrsstraßen. Um die Fahrbahnen insbesondere in Kreuzungsbereichen nicht weiter einzuengen, wird der Schnee abtransportiert. Hierfür stehen laut Große ortsansässige Garten- und Tiefbaufirmen zur Verfügung.

Festgelegt wurde auch, bei besonderen Witterungsbedingungen auf innerörtlichen Hauptstraßen Feuchtsalz einzusetzen. „Damit wird eine wirkungsvolle Enteisung und Schneebeseitigung erzielt“, so Große. Die Straßenmeisterei setze bereits seit Jahren für ihre Landesstraßen Feuchtsalz ein. alm/ldg

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