Asylbewerber in Stahnsdorf: Jobs sind nur theoretisch möglich
Stahnsdorf - Sie leben in Stahnsdorf, wollen oft arbeiten und dürfen es ohne Aufenthaltstitel nicht. Könnten die rund 300 Asylbewerber im Ort nicht trotzdem irgendwie beschäftigt werden?
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Stahnsdorf - Sie leben in Stahnsdorf, wollen oft arbeiten und dürfen es ohne Aufenthaltstitel nicht. Könnten die rund 300 Asylbewerber im Ort nicht trotzdem irgendwie beschäftigt werden? Das Stahnsdorfer Rathaus ist im Auftrag der Gemeindevertreter der Frage nachgegangen, zur jüngsten Gemeindevertretersitzung lag das Prüfergebnis vor. Viel Hoffnung macht es nicht.
Laut Asylbewerberleistungsgesetz sollen in den Aufnahmeeinrichtungen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, vor allem um den Betrieb der Einrichtungen zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen kommunale und gemeinnützige Träger Arbeit anbieten, die sonst nicht verrichtet werden würde. Dafür ist eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro pro Stunde vorgesehen. Sozialarbeiter sollen vorab Profile der Asylbewerber erstellen, um Präferenzen zu erkennen und die entsprechenden Tätigkeiten zu vermitteln. Wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen, schließt der Landkreis dann eine Vereinbarung mit dem Asylbewerber an, bevor die gemeinnützige Arbeit aufgenommen werden kann.
Soweit die Theorie, in der Praxis stelle sich die Situation laut Sozialfachbereichsleiterin Anja Knoppke etwas anders dar. Da die Asylbewerber inzwischen im Wochenrhythmus eintreffen – die Hälfte mit wenig Chancen auf ein Bleiberecht –, gebe es im Stahnsdorfer Übergangsheim viele Wegzüge und Zuzüge. Durch die Verdichtung gebe es bei den Sozialarbeitern oder Mitarbeitern im Landratsamt gar keine Ressourcen, um die Theorie in die Praxis umzusetzen.
Knoppke schildert noch andere Probleme: So müsste für den Einsatz in sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen, bei den Flüchtlingen gebe es dazu aber überhaupt keine Daten. Der Einsatz zur Grünpflege sei schwierig, da die Asylbewerber den Einsatzort schwer erreichen könnten, wenn er nicht zentral liegt. Dennoch hat Stahnsdorf beim Landkreis beantragt, fünf bis zehn Asylbewerber in diesem Bereich zu beschäftigen.
Ein ordentliches Arbeitsverhältnis sieht der Gesetzgeber nicht vor – soweit es sich nicht um Hochqualifizierte handelt, um die sich die Arbeitsagentur individuell kümmert. Im Stahnsdorfer Übergangswohnheim werde das in der Regel nicht der Fall sein, so Knoppke in ihrem Prüfbericht. Selbst die Vermittlung ehrenamtlicher Arbeit sei aus rechtlichen Gründen nicht einfach: Je nach Status der Flüchtlinge müsse eine solche Tätigkeit vorab genau durch die zuständige Ausländerbehörde geprüft werden, um „unangenehme Überraschungen zu vermeiden“, wie es im Prüfbericht heißt. hkx
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