Bootsstege: Juristischer Sieg für Wassersportbranche
Für Bootsschulen, Marinen und Bootsverleihe steht der Saison 2013 – zumindest aus rechtlicher Sicht – nichts mehr entgegen. Für gewerbliche Stege werden auch in Zukunft keine Baugenehmigungen benötigt.
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Potsdam / Schwielowsee - Für Bootsschulen, Marinen und Bootsverleihe steht der Saison 2013 – zumindest aus rechtlicher Sicht – nichts mehr entgegen. Für gewerbliche Stege werden auch in Zukunft keine Baugenehmigungen benötigt. Ein entsprechende Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dessen Text am Donnerstag veröffentlicht wurde, dürfte die Wassersportbranche aufatmen lassen. Denn einige Unternehmer der Region mussten fürchten, ihr Gewerbe aufgeben zu müssen.
Der Unternehmer Günter Matz aus Ferch hat sich stellvertretend für alle erfolgreich gegen einen Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichts durchgesetzt: Als Eigentümer der Marina Ferch hatte Matz im Mai 2012 von der Bauaufsicht in Teltow eine Nutzungsuntersagung für seine Steganlage mit 40 Liegeplätzen bekommen – weil er keinen Bauantrag dafür gestellt hatte. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht noch befand.
Aus der Bauaufsicht des Landkreises wurden danach ähnliche Fälle bekannt – auch vom Ärger, der mit einem angeblich erforderlichen Bauantragsverfahren verbunden ist. So hatte Andreas Bothe von Bothe-Wassersport in Caputh einen Bauantrag für eine Stegerweiterung gestellt. Daraufhin wurde ihm nicht nur die Erweiterung versagt, sondern auch der schon bestehende Steg infrage gestellt, weil es keine Baugenehmigung dafür gab. Eine wasserrechtliche Genehmigung von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Erlaubnisse der Unteren Wasserbehörde und der Naturschutzbehörde hatte Bothe – wie üblicherweise auch andere gewerbliche Stegbetreiber – vorzuliegen.
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