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Potsdam-Mittelmark: Katzenjammer in Stahnsdorf

Genereller Leinenzwang für Hunde ist gescheitert – Gemeindevertreter rudern zurück

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Stahnsdorf - Der Katzenjammer in Stahnsdorf ist groß – wider Erwarten, wird es nun doch keinen generellen Leinenzwang für Hunde in der Gemeinde geben. Bei der Umsetzung des Vorschlags stießen die Gemeindevertreter auf unvorhergesehene Schwierigkeiten, erklärte Stahnsdorfs Bauausschusschef Claus-Peter Martensen (CDU): Die Gemeinde hätte fast 250 000 Euro in die Hand nehmen müssen, um Hunden und Herrchen die dann vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Auslaufflächen zu gewährleisten.

„Bei den enormen Kosten haben alle geschluckt“, berichtete Martensen von der Bauausschusssitzung am Dienstagabend. Ein Planer hatte den Gemeindevertretern erläutert, wie die Anleinpflicht umgesetzt werden könnte. Zehn Auslaufflächen müssten in der Gemeinde auf Feldern und Wiesen entstehen. Das Problem: So viele Flächen in der Größe besitzt Stahnsdorf nicht. Grundstücke hätten angemietet oder gekauft werden müssen. Zudem müssten die Auslaufzonen umzäunt werden. Und noch ein weiteres Problem tat sich auf: Da die bevorzugten Gebiete nicht immer fußläufig zu erreichen gewesen wären, hätte man Parkplätze in der Nähe schaffen müssen.

Nun soll alles bleiben wie es war. In Stahnsdorf gilt weiter die Hundehalteverordnung des Landes. Schon jetzt sei darin geregelt, wann die Vierbeiner an die Leine müssen. So gilt in Naturschutzgebieten, wie rund um den Güterfelder Haussee und auf den Stahnsdorfer Uppstallwiesen, eine strenge Leinenpflicht. Auch in Wäldern, Einkaufsstraßen und Wohnanlagen dürfen Hunde nicht ohne Leine laufen. Gefährliche Hunde müssen grundsätzlich an die Leine.

„Es geht gar nicht um die Hunde“, erklärte Martensen, der sich für den strengen Leinenzwang eingesetzt hatte. „Wir haben ein Herrchen-Frauchen-Problem.“ Sie hätten in der Vergangenheit ihre Pflicht oft missachtet, mit dem generellen Zwang wollte man ein Zeichen setzen. Martensen forderte nun das Ordnungsamt auf, die bestehende Leinenpflicht stärker zu kontrollieren. Künftig sollen Hundehalter zudem jährlich über Auslaufflächen und Regeln informiert werden. Weiter gilt auch: Eine Leine und eine Tüte für die Hinterlassenschaft der Vierbeiner müssen mitgeführt werden – selbst dort wo Hunde frei laufen dürfen, wie auf den Rieselfeldern und der S-BahnFreihaltetrasse. Tobias Reichelt

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