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Potsdam-Mittelmark: Kaum Chancen für Kloster auf Mierenberg Landtags-Anfrage an Minister Junghanns

Werder · Petzow - Der Bau einer kulturellen Begegnungsstätte mit buddhistischem Kloster auf dem Petzower Mierenberg würde zu gravierenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen. Das erklärte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) jetzt in der Antwort auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Jens Klocksin.

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Werder · Petzow - Der Bau einer kulturellen Begegnungsstätte mit buddhistischem Kloster auf dem Petzower Mierenberg würde zu gravierenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen. Das erklärte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) jetzt in der Antwort auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Jens Klocksin. Junghanns bestätigte zudem, dass die Landesregierung für mehrere der noch in Petzow geplanten, touristischen Projekte eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht für möglich hält.

Auch Golfplätze könnten in Landschaftsschutzgebieten nur dann zugelassen werden, wenn „überwiegende Gründe des Gemeinwohls vorliegen und die Anlage sich den landschaftlichen Gegebenheiten anpasst“, heißt es in dem Schreiben des Ministers. Der Investor Axel Hilpert verfolgt nach dem Bau eines Viereinhalb-Sterne-Ferienresorts am Schwielowsee weitere Projekte in Petzow, darunter einen 18-Loch-Golfplatz (PNN berichteten). Eine Ausgliederung solcher Flächen aus dem Schutzgebiet erfolge in der Regel nicht, so Junghanns. Unproblematisch sieht es demnach jedoch mit dem geplanten Ausbau des Schlosses Petzow aus: Baulichen Erweiterungen stünden naturschutzfachliche Bedenken nicht entgegen, so der Minister.

Laut Junghanns liegt für das Begegnungszentrum auf dem Mierenberg seit Januar 2005 ein Förderantrag der Stadt Werder (Havel) bei der Investitionsbank vor. Da die Gestaltung noch nicht feststehe, seien keine der noch angeforderten Unterlagen nachgereicht worden. „Die Bearbeitung des Förderfalls ruht.“ Lediglich für die Begegnungsstätte als öffentliche Tourismuseinrichtung sei eine Förderung im Gespräch. Weitere Teile des Projekts, wie zum Beispiel das buddhistische Kloster, seien nicht Bestandteil des Förderantrags und könnten auch nicht gefördert werden. Zudem sei eine Zuwendung nur möglich, wenn eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgt sei, so Junghanns. hkx

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