Potsdam-Mittelmark: Kein Alleingang für Albers
Notwendige Satzungsänderung wirft Fragen auf
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Stahnsdorf - Die Stahnsdorfer Gemeindevertreter sollen in der kommenden Woche über eine kontrovers diskutierte Änderung der Hauptsatzung entscheiden: Demnach soll Bürgermeister Bernd Albers (BfB) die Gemeinde allein in der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Woges vertreten – und somit über ein Anlagevermögen von 25 Millionen entscheiden können. Die Gemeinde hält 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft. Die Satzungsänderung wird nötig, weil nach der Kommunalverfassung von 2008 der Hauptausschuss kein Stimmrecht mehr in der Gesellschaftsversammlung hat. Die Ausschussmitglieder würden demnach nicht mehr in Entscheidungen der Woges eingebunden sein.
Um Intransparenz dennoch zu vermeiden, müsse die Gemeinde jetzt nach alternativen Lösungen suchen, forderte CDU-Fraktionsvorsitzender Claus-Peter Martensen. „Es soll festgehalten werden, dass der Bürgermeister als alleiniger Gesellschafter der Woges dennoch an Weisungen des Hauptausschusses gebunden ist“ sagte er gegenüber den PNN. Das sieht zwar auch schon die Kommunalverfassung vor, Martensen aber will diese Option in der Hauptsatzung verankert sehen. Daneben will er Albers einen Aufsichtsrat mit Vertretern aller Fraktionen zur Seite stellen. Der hätte zwar ebenfalls kein Stimmrecht bei Gesellschaftsangelegenheiten, könnte aber Anträge einbringen. Die SPD schlägt vor, sich an Kleinmachnow zu orientieren, wo der Hauptausschuss zu kommunalen Betrieben eine Vorentscheidung fällt. Auch Albers sieht Handlungsbedarf: „Wir müssen die Beteiligung der Gemeindevertreter künftig anders organisieren.“ Wie, darüber soll der Hauptausschuss in der kommenden Woche diskutieren. alm
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