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Von Peter Könnicke: Kein Anspruch auf Warnung
Unfälle im Minutentakt am Dreieck Potsdam – eine Hinweispflicht auf Schnee und Eis gibt es nicht
Stand:
Beelitz - Einige hat es böse überrascht. Als am ersten Dezember-Wochenende der Winter seine Visitenkarte hinterließ, krachte es auf den Straßen und Autobahnen bei überfrierender Nässe im Minutentakt. Allein am Morgen des 5. Dezember vermeldete die Polizei im Bereich des Autobahndreiecks Potsdam 13 Unfälle – mit reichlich Blechschäden als Folge. Auch den Berliner Hans-Joachim Pachur hat es getroffen. Zunächst beobachtete er auf der A 9 mehrere Unfälle, schließlich erwischte es ihn selbst: Abschleppdienst und jede Menge Ärger und Wut. Denn Pachur ist „zutiefst empört“, dass es auf den elektronischen Hinweistafeln keine Warnungen gab. Nun wolle er rechtlich dagegen vorgehen und mithilfe eines Anwaltes klären, dass er nicht Schuld an dem Unfall habe.
Die Erfolgschancen in solchen Fällen sind allerdings gering. Rechtlich gegen vermeintliche Versäumnisse der Polizei oder des Landesbetriebes für Straßenwesen vorzugehen, „ist schwierig“, weiß der Potsdamer Verkehrsrechtsexperte Mark Eplinius. „Forderungen, die außerhalb der Verkehrssicherungspflicht der Straßenbaulastträger liegen, lassen sich nicht durchsetzen“, meint auch ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe gegenüber den PNN. Eine Anzeigenpflicht für Schnee und Eis gebe es nicht. „Es gibt keinen Anspruch, gewarnt zu werden.“ Und dass es Anfang Dezember winterliche Straßenverhältnisse geben kann, sei schließlich keine Überraschung.
So sieht es auch Torsten Ringel, Sprecher des Polizeischutzbereichs Brandenburg (Havel). „An Unfällen ist nie die Witterung schuld, sondern unangepasste Fahrweise“, meint er. Jeder Autofahrer sei verpflichtet, bei Schnee und Glätte besonders viel Rücksicht zu nehmen, angemessen zu fahren und für die Fahrt notfalls mehr Zeit einzuplanen. Die Polizei weise regelmäßig auf solche Verhaltensregeln hin – „wir schreiben ständig Pressemitteilungen“, so Ringel. Ein ausgewiesener Unfallschwerpunkt sei das Dreieck Potsdam trotz 13 Crashs an einem Tag nicht. Im Gegenteil, so Ringel: „Der Bereich ist nach modernsten baulichen Standards ausgebaut und instand gesetzt.“
Auf dem südlichen Berliner Ring gibt es durchaus eine elektronische Verkehrsbeeinflussung. Die Leuchtanzeigen geben neben Stau-Warnungen und Baustellen-Ankündigungen auch Hinweise zu Eis, Schnee und Glätte auf der Fahrbahn. Zuständig dafür ist der Landesbetrieb für Straßenwesen. „Solche Hinweise hat es in der Tat schon gegeben“, bestätigt Cornelia Mitschka vom Landesbetrieb. Bei extremen Witterungssituationen und plötzlichen Wetterumschwüngen habe man auf Bitten und Initiative der Polizei das elektronische System zur Verkehrsbeeinflussung genutzt, um auf Eis, Glätte und reduziertes Tempo hinzuweisen. „Doch es besteht keine Anzeigepflicht“, betont auch Mitschka. Das sei auch „erfassungstechnisch“ nicht zu realisieren, da die Situation von Abschnitt zu Abschnitt verschieden sein kann. Hingegen läuft die Stau-Warnung automatisch, indem die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge durch das elektronische System erfasst werden und der Verkehr reguliert wird.
Vor allem der Verkehr auf dem Berliner Ring mit der A 2 und A 9 werde im Bereich des Dreiecks Potsdam durch das elektronische System beeinflusst und gelenkt. Da es bei Regenfällen in der Vergangenheit zu starkem Aquaplaning kam, habe man bauliche Veränderungen vorgenommen und das Tempolimit bei Nässe von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde ausgewiesen, so Mitschka. Dies sei infolge eines Rechtsstreits geschehen, bei dem ein Autofahrer ebenfalls wegen vermeintlicher Versäumnisse gegen den Landesbetrieb geklagt hatte. Auch wenn die Behörde mit baulichen Maßnahmen reagiert hat – die Klage selbst hatte keinen Erfolg.
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