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Potsdam-Mittelmark: Kein Baumschutz in Werder Landesgesetz ausgelaufen, Kreissatzung ausgelegt

Potsdam-Mittelmark - Der Landkreis will Gehölze als geschützte Landschaftsbestandteile ausweisen.Bis Mitte Februar ist in mittelmärkischen Rathäusern die geplante Kreis-Baumschutzsatzung ausgelegt.

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Potsdam-Mittelmark - Der Landkreis will Gehölze als geschützte Landschaftsbestandteile ausweisen.Bis Mitte Februar ist in mittelmärkischen Rathäusern die geplante Kreis-Baumschutzsatzung ausgelegt. Sie wurde notwendig, da die Landes-Baumschutzverordnung Ende 2010 ausgelaufen ist. Auch in Städten und Gemeinden gibt es von Landesseite keinen Baumschutz mehr. Im Landkreis besteht zumindest ein vorläufiger Schutz: Durch die Satzungsauslegung ist der Baumbestand für drei weitere Jahre gesichert.

Die geplante Satzung bezieht sich ausschließlich auf nicht bebaute Bereiche, innerorts gilt sie nicht. Hier müssen die Kommunen eigene Satzungen erlassen. Acht von 38 Gemeinden im Kreis haben das getan. Beelitz und Werder haben bisher darauf verzichtet: Seit Januar können dort alle Bäume, mit Ausnahme einiger Laubgehölze ab einen Stammumfang von 1,90 Meter, ohne Antrag gefällt werden. Eichen, Buchen und Linden mit diesem Umfang bleiben durch die Kreissatzung auch innerorts geschützt. In Stahnsdorf ist eine Baumschutzsatzung in Vorbereitung. Fichtenwalde, Seddiner See und Michendorf haben schon im Jahr 2004 eigene Satzungen verabschiedet, es folgten Schwielowsee und Treuenbrietzen, dann Kleinmachnow und Nuthetal.

Der Naturschutzbund Nabu kritisiert die Verlagerung der Landeskompetenzen auf die Kommunen. Nabu-Landeschef Tom Kirschey fürchtet, dass es zu Kahlschlägen kommen wird: Von landesweit 415 Kommunen verfügen nur 140 über Baumschutzsatzungen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND ) sieht zumindest in der Fläche von Potsdam-Mittelmark die Gefahr eines Kahlschlags nicht, so Landesgeschäftsführer Axel Heinzel-Berndt. Anders sieht es in den Innenbereichen aus. Er fordert die Gemeinden auf, dem Beispiel von Michendorf oder Teltow zu folgen und eigene Satzungen auf den Weg zu bringen.

Der BUND hat für Kommunen eine Mustersatzung ausgearbeitet. Darin sind Bäume ab einem Umfang von 30 Zentimeter unter Schutz gestellt, im Landkreisentwurf erst ab dem doppelten Umfang. Zumindest das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte die 30 Zentimeter in einem Urteil gegen die Teltower Satzung unlängst als „übermäßige Einschränkung“ abgewiesen. Bürger können ab sofort ihre Anregungen und Bedenken zum Entwurf der Kreisbaumschutzsatzung äußern. Andreas Koska

Andreas Koska

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