Potsdam-Mittelmark: Kein beitragsfreies Kitajahr
Stahnsdorf - Das letzte Kitajahr gebührenfrei, so lautete ein Vorschlag aus dem Stahnsdorfer Bürgerhaushalt, der immerhin Platz zwölf erreichte. Doch die Gemeinde könne auf die Kitabeiträge nicht verzichten, auch eine spürbare Senkung lasse die aktuelle Haushaltslage nicht zu, wie die Verwaltung jetzt in einem Prüfbericht klarstellte.
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Stahnsdorf - Das letzte Kitajahr gebührenfrei, so lautete ein Vorschlag aus dem Stahnsdorfer Bürgerhaushalt, der immerhin Platz zwölf erreichte. Doch die Gemeinde könne auf die Kitabeiträge nicht verzichten, auch eine spürbare Senkung lasse die aktuelle Haushaltslage nicht zu, wie die Verwaltung jetzt in einem Prüfbericht klarstellte. Zudem spricht laut Sozialfachbereichsleiterin Anja Knoppke auch die Rechtslage dagegen.
Rechtlich sind die Kitaträger angehalten, alle zumutbaren Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Das Kitagesetz in Brandenburg sieht Elternbeiträge zur Finanzierung der Einrichtungen vor. Eine Pflicht, Elternbeiträge zu erheben, ließe sich daraus zwar noch nicht ableiten, auch im Sozialgesetzbuch gebe es eine solche Vorgabe nicht. Andererseits gebe die Brandenburgische Kommunalverfassung vor, dass derjenige, der eine kommunale Leistung beansprucht, dafür auch in vertretbarem Umfang bezahlen soll.
Bevor Leistungen aus Steuern oder Krediten bezahlt werden, schreibe der Gesetzgeber Entgelte in „gebotener und vertretbarer Höhe“ vor. Soziale Gesichtspunkte seien dagegen abzuwägen. Damit soll vermieden werden, dass Leistungen, die Einzelnen zugutekommen, komplett durch Zuweisungen und Steuern von allen getragen werden, wie es in Knoppkes Prüfbericht weiter heißt. Sie zitiert dazu mehrere Gerichtsurteile.
Aus Sicht der Sozialfachbereichsleiterin kommt ein vollständiger Verzicht auf Kitabeiträge in Stahnsdorf damit nicht in Betracht, auch nicht für ein Jahr. Das würde vor allem gegen das Merkmal der „Gebotenheit“ in der Kommunalverfassung verstoßen. Ein völliger Verzicht sei allenfalls in Einzelfällen möglich, wenn einem Beitragsschuldner der Elternbeitrag nicht zuzumuten sei. hkx
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