Potsdam-Mittelmark: Kein Kraut gegen Eichenspinner Rechtliche Zulassung für Biozid fehlt
Potsdam-Mittelmark - Der Eichenprozessionsspinner lässt den Landkreis auch im Winter nicht zur Ruhe kommen: Die Bekämpfung des auch für den Menschen gefährlichen Schädlings war am Montag Thema einer Beratung des Landratsamtes mit mittelmärkischen Bürgermeistern und Amtsdirektoren. Größter Konfliktpunkt sei die Tatsache, dass es momentan keine EU-Zulassung für ein Biozid in Siedlungsgebieten gebe, mit dem ein Einsatz aus der Luft gegen den Eichenprozessionsspinner geflogen werden kann, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung.
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Potsdam-Mittelmark - Der Eichenprozessionsspinner lässt den Landkreis auch im Winter nicht zur Ruhe kommen: Die Bekämpfung des auch für den Menschen gefährlichen Schädlings war am Montag Thema einer Beratung des Landratsamtes mit mittelmärkischen Bürgermeistern und Amtsdirektoren. Größter Konfliktpunkt sei die Tatsache, dass es momentan keine EU-Zulassung für ein Biozid in Siedlungsgebieten gebe, mit dem ein Einsatz aus der Luft gegen den Eichenprozessionsspinner geflogen werden kann, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Im konkreten Fall müsse jeweils geklärt werden, ob bei der Bekämpfung des Schädlings der Schutz der Eichen oder der Schutz der Menschen im Vordergrund stehe, heißt es dazu beim Landesamt für Landwirtschaft. Im ersten Fall würde ein Pflanzenschutzmittel angewendet, im zweiten Fall ein Biozid gegen einen Hygieneschädling.
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist eine Ausnahmegenehmigung nötig, wenn die Eichen etwa am Straßenrand oder auf einem Hinterhof stehen. Für regelmäßig gepflegte Grünflächen ist keine Genehmigung erforderlich. Stehen die Bäume auf öffentlich zugänglichen Flächen wie Parks, Sport- und Spielplätzen, Schulgelände oder Friedhöfen, dürfen dort nur speziell zugelassene Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen. Solche Pflanzenschutzmittel gibt es derzeit nicht, heißt es beim Landesamt für Landwirtschaft.
Fraglich ist es in den Augen der Beratungsteilnehmer, ob bis zum Frühjahr 2013 eine Zulassung für ein geeignetes Pflanzenschutzmittel als Biozid zu bekommen ist. Unabhängig davon bereiten die Städte, Gemeinden und Ämter in Zusammenarbeit mit den Oberförstereien und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Aktionsplan vor, der mit Zulassung eines geeigneten Mittels dann sofort zum Einsatz kommen würde.
Die Schmetterlingsraupe, deren Larvenhäute und Haare auch im vertrockneten Zustand noch toxische Haut- und Schleimhautreizungen bis hin zu schwersten Asthmaanfällen hervorrufen können, war im vergangenen Jahr zur Plage in vielen Gemeinden geworden. Eine Arbeitsgruppe mehrerer brandenburgischer Landesministerien hatte sich im September erstmals getroffen, um die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von „Bacillus thuringensis“, einem biologischen Pflanzenschutzmittel gegen den Spinner, zu verbessern. alm
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