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Potsdam-Mittelmark: Kein Sonder-Rederecht

Bürger müssen bei Sondersitzungen der Gemeindevertreter schweigen

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Michendorf - Dürfen Bürger auf Sondersitzungen der Gemeindevertretung sprechen? Diese Frage beschäftigte jüngst den Hauptausschuss. Die bündnisgrüne Fraktion hatte vor kurzem den Antrag gestellt, dass auch in außerordentlichen Sitzungen eine Bürgerfragestunde eingeräumt werden soll.

Bei der jüngsten Sondersitzung am 27. August stand neben dem Abwahlantrag gegen Bürgermeisterin Cornelia Jung (parteilos) auch die Gebührenerhöhung bei Wasser und Abwasser auf der Tagesordnung (PNN berichteten). Dazu konnten sich die Bürger jedoch nicht äußern, weil die Hauptsatzung so etwas nicht vorsieht.„Normalerweise steht auf Sondersitzungen nur ein Thema auf der Tagesordnung“, so Gemeindevertreter Gerd Sommerlatte (UWG).

„Beim letzten Mal waren Punkte darauf, die da überhaupt nicht hingehört hatten“, kritisierte er die Verwaltung. Dass die Bürger zur Gebührenerhöhung Fragen hatten, sei verständlich.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hartmut Besch (FDP/FBL) bemerkte, dass reguläre Sitzungen im Abstand von sechs Wochen ausreichen würden, um Einwohner zu Wort kommen zu lassen. Zur Sitzung am 27. August warf er noch einmal eine Spitze: „Wenn nach einem Antrag auf einstweiliger Verfügung noch nicht einmal sicher ist, ob die Abgeordneten reden dürfen, dann bin ich auch gegen ein Rederecht für die Bürger auf einer Sondersitzung.“ Der Grünen-Antrag wurde am Ende einstimmig abgelehnt. lä

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