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Potsdam-Mittelmark: Keine Chance für Sperlingslust

Bauaufsicht will auch künftig hart gegen Umwidmung von Datschen in Wohnsitze vorgehen

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Potsdam-Mittelmark - Die Bauaufsicht Potsdam-Mittelmark will unverändert hart gegen Datschenbesitzer vorgehen, die ihr Wochenendhaus als ersten Wohnsitz eingerichtet haben. Auch in einem aktuellen Fall in Ferch-Sperlingslust (PNN berichteten) sieht Fachbereichsleiter Michael Kreutner keine Chance für ein „Duldungsrecht“. Eine eingeräumte Schonfrist soll dort zum Jahresende ablaufen, dann dürften die Gebäude auch nicht mehr als Dauerdomizile genutzt werden. Eine Duldung sei nur möglich, wenn es Perspektiven gibt, sagte Kreutner – ein Bebauungsplanverfahren oder eine Entlassung aus dem Landschaftschutzgebiet. Beides erscheint im Fall Sperlinglust allerdings aussichtslos. Darüber hinaus könne die Bauaufsicht nur „linear“ arbeiten und die Bauordnung durchsetzen. „Wir können nicht an einer Stelle etwas genehmigen und an der anderen versagen. Das wäre Willkür“, sagte Kreutner.

Er räumte ein, für Bürger sei nicht erkennbar, dass die öffentliche Hand einheitlich handelt: Nach der Wende hatten Kommunen häufig Wohnrecht in den Datschensiedlungen erteilt. Betroffene argumentieren nun, sie wussten nicht, dass auch eine Baugenehmigung nötig war.

Fachdienstleiter Gernot von Arend erklärte, dass für Wohngebiete dieselben Maßstäbe gelten müssten, was z.B. Autostellplätze, Abstandsflächen, Müllfahrzeugwege oder Raumhöhen angeht. Nach Bundeskleingartengesetz dürften die Wohnfläche in Wochenendhäusern zudem nicht mehr als 24 Quadratmeter betragen. Fälle von illegaler Umwidmung würden ausschließlich durch Anzeigen aus der Nachbarschaft oder den Kommunen bekannt – Streifengänge der Bauaufsicht würde es nicht geben. „Da gibt es ein Grundvertrauen in den Bürger.“ hkx

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