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Potsdam-Mittelmark: Keine Chance für Tempolimit in Stahnsdorf Polizei sieht keinen Grund für langsameres Fahren

Stahnsdorf - Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Abschnitt der Landesstraße 76 zwischen Kienwerder und Stahnsdorf wird es wohl nicht geben. Zuletzt hatte der Verkehrsclub Berlin-Brandenburg (VCD) ein Tempolimit für den Bereich gefordert.

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Stahnsdorf - Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Abschnitt der Landesstraße 76 zwischen Kienwerder und Stahnsdorf wird es wohl nicht geben. Zuletzt hatte der Verkehrsclub Berlin-Brandenburg (VCD) ein Tempolimit für den Bereich gefordert. Hier war im vergangenen August eine 21-jährige Studentin bei einem Autounfall tödlich verunglückt. Ein ähnliches Gesuch hatte zuvor auch die Gemeinde Stahnsdorf bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark eingereicht. Dort hatte man ein Tempolimit für den Streckenabschnitt aber abgelehnt. Auch die Polizei sieht derzeit keinen Anlass für eine Geschwindigkeitsbegrenzung: Die Stelle in Stahnsdorf beobachte man genau, sagt Mario Heinemann von der zuständigen Polizeiwache in Potsdam. „Grenzwertig wird es aber erst ab etwa zehn Unfällen pro Jahr.“

Bei dem tödlichen Unfall auf der Landesstraße zwischen Güterfelder Eck und Stahnsdorf war ein 27-Jähriger Mercedes-Fahrer beim Überholen in den Gegenverkehr geraten und dabei mit dem Wagen der 21-jährigen Studentin kollidiert. Die junge Frau starb noch am Unfallort. Derzeit ist auf dem kurzen Stück zwischen der Einmündung Stolper Weg und der Heidestraße Tempo 100 erlaubt.

Gerhard Petztholtz vom Verkehrsclub aber hält die Kurve für hochgefährlich, die Stelle sei nicht nur schlecht einsehbar, es gebe dort auch erhebliche Straßenschäden. Insgesamt hat es auf dem Streckenabschnitt im vergangenen Jahr neben dem tödlichen Unfall sieben weitere Unfälle gegeben, erklärt Polizeisprecher Heinemann. In vier Fällen sei Wildwechsel der Auslöser gewesen, der überall in der Region ein Problem für die Verkehrssicherheit sei. „Weitere Todesopfer gab es in den vergangenen Jahren an dieser Stelle nicht“, fügt Heinemann hinzu. Petzholtz hingegen will sich an einige tödliche Unfälle erinnern können.

Die Verkehrsbehörde des Kreises hatte ihre Ablehnung des Tempolimits gegenüber Stahnsdorf damit begründet, dass es am Tag des schweren Unfalls stark geregnet habe. Die Fahrer hätten ihre Geschwindigkeit unter den gegebenen Bedingungen reduzieren müssen. „Bei der Gefahr von Aquaplaning könnten selbst Geschwindigkeiten von 80 oder auch 70 Kilometern pro Stunde zu schnell sein“, heißt es in dem Schreiben der Behörde. Bei dem auch als „Wasserglätte“ bezeichneten Phänomen können Autos bei starker Nässe ins Schleudern geraten.

Unter normalen Fahrbedingungen ließe der Ausbau der Straße es sogar zu, schneller als 100 km/h zu fahren. Für Gerhard Petzholtz ist das kein Argument: „Mit einer geringeren Geschwindigkeit hätte die Studentin eine Überlebenschance gehabt.“ Ariane Lemme

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