Potsdam-Mittelmark: Keine Enteignung für Uferweg
Klares Votum des Caputher Ortsbeirates
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Schwielowsee - In Caputh wird es keine Enteignungen geben, um durchgehende Uferpromenaden projektieren zu können. Darauf verständigte sich der Ortsbeirat in seiner Sitzung am Dienstagabend. Damit wurde endgültig Abschied von dem Nachwendeprojekt genommen, parallel zur Schwielowseestraße eine Uferpromenade am Seeufer einzurichten (PNN berichteten). Etwa 70 Prozent des benötigten Uferstreifens gehören dem Wasser- und Schifffahrtsamt. Es hatte jüngst im Rathaus angefragt, ob die Gemeinde Pläne damit verfolgt oder ob die Flächen an interessierte Anrainer verkauft werden können. Dadurch war auch in den Gremien der Gemeindevertretung das Thema auf die Tagesordnung gerückt, die es und an die Caputher Entscheider verwiesen hatten.
Für den Uferweg müsste man rund 30 Prozent der Uferanrainer enteignen. Davon will man auf jeden Fall absehen, war man sich im Ortsbeirat einig. Aus demselben Grund hat man sich am Dienstagabend auch von einem Uferweg parallel zur Lindenstraße verabschiedet, wenngleich es hier weniger Betroffene geben würde.
Stattdessen soll das Uferkonzept „Wege zur Havel“ weiter ausgebaut werden, wie es hieß. Bislang gibt es vier öffentliche Wege zur dicht bebauten Caputher Havel, von denen jeweils kurze Uferpromenaden abzweigen, besonders an der Weberstraße und der Ziegelscheune. Ein weiterer „Weg zur Havel“ könnte zum Beispiel an der Schwielowseestraße 78 gesichert werden, vielleicht mit einer Aussichtsplattform im See. Auf dem Grundstück soll ein Bebauungsplan für ein Hotel und Apartmenthäuser aufgestellt werden. Der Eigentümer, die Berliner Unternehmensgruppe Ziel, hatte selbst angeregt, dass ein öffentlicher Weg zum Ufer führt.
Achten müsse das Rathaus auch auf einen Erhalt des Uferweges parallel zur Bahn, wurde gewarnt. Ein Teil des Weges soll der Bahn gehören. hkx
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