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Potsdam-Mittelmark: Keine Klage nach Wahl des Vize-Landrats Grüne sehen jedoch

weiterhin offene Fragen

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Potsdam-Mittelmark - Die Kreistagsfraktion der Bündnisgrünen bleibt bei ihrer Position, dass die notwendigen Qualifikationskriterien bei der Wahl von Christian Stein (CDU) zum neuen mittelmärkischen Vize-Landrat Anfang Februar nicht beachtet wurden. Dennoch habe sich die Fraktion entschieden, in dieser Frage keine weiteren rechtlichen Schritte zu gehen. Das ist das Fazit eines Pressegesprächs, zu dem die Bündnisgrünen und deren Rechtsanwalt Hasso Lieber gestern eingeladen hatten.

Wie berichtet, hatten die Grünen im Dezember 2005 vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht gegen die Nominierung Steins durch Landrat Lothar Koch (SPD) geklagt. Dabei hatten sie gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt erklärt, dass der Vizelandrat laut Landkreisordnung die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst besitzen sollte, Christian Stein als Diplom-Forstwirtschaftler und Revierförster jedoch nur eine Befähigung für den gehobenen Dienst habe. Zwar sehe das Gesetz für die neuen Bundesländer noch Ausnahmen vor, doch müsse grundsätzlich geprüft werden, ob dies 15 Jahre nach der Wende noch zeitgemäß sei.

Die Richter hatten den Antrag auf einstweilige Anordnung – also auf Aussetzung der Wahl – jedoch abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass weder ein einzelner Abgeordneter, noch eine Fraktion in dieser Frage antragsberechtigt seien. Demnach habe die Minderheitsfraktion auch die Wahl eines Beigeordneten durch die Kreistagsmehrheit hinzunehmen.

Damit hätten die Richter jedoch die entscheidende Sachfrage offen gelassen, sagte Fraktionschef Axel Mueller. „Das Verfahren zur Auswahl und die Qualifikation für diese Position wurden nicht geprüft.“ Laut Grünen-Kreischef Martin Köhler habe es mehrere Bewerber gegeben, die als Juristen und mit der Qualifikation für den höheren Verwaltungsdienst geeigneter gewesen wären als Stein. Offen sei auch die Frage geblieben, „wie die Kontrolle einer möglicherweise rechtswidrigen Verwaltungsentscheidung für Minderheiten realisiert werden kann“, so Rechtsanwalt Lieber.

„Die einzige Möglichkeit aus diesem rechtsfreien Raum herauszukommen, wäre aus unserer Sicht nur der Weg zum Landesverfassungsgericht“, erklärte Mueller. Da dieses Verfahren aber sehr langwierig sei und das Ende der Legislaturperiode 2008 überschreiten würde, habe sich die Fraktion auf ihrer jüngsten Sitzung entschieden, keine weiteren rechtlichen Schritte zu gehen. Man werde sich jedoch dafür einsetzen, dass bei der anstehenden Überarbeitung der Kommunalverfassung sowie der Landkreisordnung demokratische Kontrollrechte eindeutiger formuliert werden.

Unabhängig vom Rechtsstreit, so die Bündnisgrünen, habe man die persönliche Integrität Christian Steins nie in Frage gestellt. „Wir werden als Abgeordnete des Kreistages in unserem Kompetenzbereich verlässliche, aber auch fordernde Partner sein“, heißt es in einer schriftlichen Erklärung. Hagen Ludwig

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