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Aus dem GERICHTSSAAL: „Keine Strafe ohne Gesetz“

Freispruch für Beelitzer Spargelhofbetreiber

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Aus dem GERICHTSSAALFreispruch für Beelitzer Spargelhofbetreiber Beelitz - Selbst wenn Franz Josef J. (37) die ihm zur Last gelegten Straftaten wirklich begangen haben sollte, kann er heute nicht mehr dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die Gründe sind die EU-Osterweiterung und einige mit ihr seit dem 1. Januar 2005 einhergehende Gesetzesänderungen. So wurde der Beelitzer Spargelhofbetreiber gestern vom Vorwurf der illegalen Beschäftigung von Ausländern freigesprochen. Rückblende: Am 10. April 2002 entdeckten Kontrolleure des Hauptzollamtes sieben polnische Bürger bei Bauarbeiten auf seinem Spargelhof, obwohl sie lediglich eine befristete Erlaubnis zur Ernte des Edelgemüses besaßen. Zudem soll ihr Auftraggeber die illegal Beschäftigten mit einem Stundenlohn von 4,50 Euro weit unter Tarif entlohnt haben. Franz Josef J. bestritt dies von Anfang an entschieden. Nun mahlen Justitias Mühlen zwar langsam, aber gründlich. So erließ das Amtsgericht am 27. Dezember 2004 gegen den Spargelbauern einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz, der ihm am 30. Dezember zugestellt wurde. Am 1. Januar strich der Gesetzgeber dann besagten Passus ersatzlos. Schon vor Verhandlungsbeginn waren Franz Josef J. und sein Verteidiger siegessicher. „Ich denke, wir können uns eine umfangreiche Beweisaufnahme ersparen“, erklärte der Rechtsanwalt. „Die ausländerrechtlichen sowie die sozialrechtlichen Vorschriften, gegen die mein Mandant verstoßen haben soll, gelten nach der EU-Osterweiterung nicht mehr.“ Dem hatte auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nichts hinzuzufügen. „Hätte ich mit dem Strafbefehl noch ein bisschen länger gewartet, müssten wir heute gar nicht hier sitzen“, scherzte Amtsrichter Francois Eckardt. „Denn keine Strafe ohne Gesetz.“ Die Staatsanwaltschaft sei nun nicht mehr in der Pflicht, dem Angeklagten einen Gesetzesbruch zu nachzuweisen. Allerdings – so seine Meinung – sei es dem Spargelhofbetreiber auch nicht mehr möglich, seine Unschuld zu beweisen. „Ein leichter Makel bleibt allerdings “, betonte der Vorsitzende. So wurden die zahlreich geladenen Zeugen zu Zuschauern „degradiert“. Franz Josef J. wurde auf Kosten der Staatskasse, die auch seine Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.hoga

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