Aus dem GERICHTSSAAL: Kiffer oder Händler
Teltower wegen Drogenhandels zu Bewährung und Geldbuße verurteilt
Stand:
Teltow – Staatsanwalt Peter Mitschke plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Immerhin ging es um Drogenhandel in nicht geringer Menge – laut Gesetzgeber ein Verbrechen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Birgit von Bülow verurteilte den Teltower Ronny R. allerdings nur zu einem Jahr und elf Monaten, setzte die Sanktion zu dreijähriger Bewährung aus. Damit es „ein bisschen weh tut“, muss der junge Vater in dieser Zeit eine Geldbuße von 1200 Euro an die Stiftung zur Hilfe für Suchtkranke zahlen.
Ronny R.* (24) atmete im Gerichtssaal erleichtert durch, als er hörte, dass er nicht ins Gefängnis muss. Schließlich ist sein Sohn erst einen Monat alt, seine Tochter aus einer früheren Beziehung vier Jahre.
Laut Anklage erwarb der Leiharbeiter am 19. Oktober 2010 vor seiner Wohnung von einem inzwischen inhaftierten Stahnsdorfer Großdealer eineinhalb Kilo bestes Marihuana für 7500 Euro. Ein guter Preis, wenn man bedenkt, dass ein Gramm des Stoffs normalerweise zehn Euro kostet. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Ronny R. das Rauschgift gewinnbringend weiterverkauft habe.
„Ich habe schon mit 13 Jahren zu kiffen begonnen. Das Marihuana war für mich. Ich musste diese große Menge nehmen, um einen Mengenrabatt zu kriegen“, beteuerte indes der wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr Vorbestrafte. „Und ich hatte nicht diesen Druck, mir ständig neuen Stoff beschaffen zu müssen.“
Der Staatsanwalt hob die Augenbrauen, er glaubte diese Bekundung nicht. „Woher hatten Sie denn so viel Geld?“, fragte er. Ronny R. ließ sich nicht aus der Ruhe bringen. „Ich habe gespart. Meine Einraum-Wohnung kostete nicht so viel. Geduscht und gegessen habe ich bei meiner damaligen Freundin.“ Auf Nachfragen räumte er schließlich ein, mal an diesen oder jenen Bekannten ein paar Gramm Marihuana zum Freundschaftspreis veräußert zu haben. „Das hatte sich in Teltow herumgesprochen. Schließlich ist die Stadt nicht besonders groß. Meine Ex-Freundin hat auch konsumiert. Da war es nach einem halben Jahr alle.“ Keinesfalls – so der Angeklagte – habe er erwogen, ins große Drogengeschäft einzusteigen. „Ich hatte sowieso Angst, dass die Sache auffliegt. Meine ganze Wohnung hat gerochen“, erzählte er. Als sein Lieferant erwischt wurde, habe er die Finger vom Rauschgift gelassen. „Ich habe auch gemerkt, dass das nicht gut für den Körper ist. Man wird schnell aggressiv. Außerdem ist mein Gedächtnis nicht mehr das Wahre“, berichtete Ronny R. Derzeit befinde er sich in einem Drogenkontrollprogramm, um seine Fahrerlaubnis wiederzubekommen.
Sarina S.* (28) – Verlobte des Angeklagten und Mutter des gemeinsamen Babys – berichtete im Zeugenstand, Ronny habe auch noch gekifft, als sie bereits zusammen waren. „Dann hat er von einem auf den anderen Tag damit aufgehört.“
Somit sei der Eigenkonsum des Angeklagten erwiesen, der ihm angelastete Handel allerdings nicht, warf der Verteidiger ein. „Mein Mandant hat sich den Luxus gegönnt, sich über längere Zeit keine Gedanken um seinen Stoff machen zu müssen.“
„Die Dauerkifferei ist dem Angeklagten nicht zu widerlegen. Ich habe allerdings Zweifel daran“, betonte die Schöffengerichtsvorsitzende. „Er macht auf mich einen ganz normalen Eindruck.“ Da Ronny R. ein Geständnis abgelegt habe, die Tat zudem zwei Jahre her sei und er keine einschlägige Vorstrafe aufweise, könne Bewährung verhängt werden. „Auf welche Weise er das Marihuana erworben und weiterverkauft hat, ist für das Gericht zweitrangig.“ (*Namen geändert.) Hoga
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