Potsdam-Mittelmark: KINDER AUF RÄDERN
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf die Fußgänger müssen sie aber besondere Rücksicht nehmen und beim Überqueren einer Fahrbahn absteigen.
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Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf die Fußgänger müssen sie aber besondere Rücksicht nehmen und beim Überqueren einer Fahrbahn absteigen. PNN
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