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Potsdam-Mittelmark: Kippe weg – 30 Euro

Ordnungsbehördliche Verordnung wird diskutiert

Stand:

Werder - Ein Papiertaschentuch fallenzulassen, einen Kaugummi auszuspucken oder den Autoaschenbecher auf der Straße zu entleeren – all das kann in Werder (Havel) künftig teuer werden. Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung sieht drakonische Strafen für derartige Hinterlassenschaften vor, eine fallengelassene Zigarettenkippe kann so zum Beispiel bis zu 30 Euro kosten.

Mit Geldbußen hat auch zu rechnen, wer seine Hausnummer nicht sichtbar anbringt, seine Sträucher vor die Straßenlaterne wachsen lässt oder mit dem Hund auf Spielplätzen spazieren geht. Der Entwurf orientiere sich an der Verordnung aus der Partnerstadt Siegburg, wie Bürgermeister Werner Große (CDU) am Donnerstagabend sagte, im Hauptausschuss wurde die Verordnung erstmals vorgestellt.

Ein wichtiges Ziel sei es, den Alkoholkonsum auf zentralen öffentlichen Plätzen zu unterbinden, sagte Große mit Verweis auf den Plantagenplatz in der Innenstadt von Werder. Die Trinker würden ein schlechtes Vorbild für die Kinder und Jugendlichen abgeben, die dort in den Schulbus ein- und aussteigen. Bis zu 100 Euro Geldstrafe sollen für Alkoholdelikte künftig fällig werden – auf Spielplätzen und Plätzen, die mit Verbotsschildern gekennzeichnet sind. Für „wiederkehrende Ansammlungen von Personen, von denen Störungen ausgehen“, werden bis zu 50 Euro fällig. Zum Baumblütenfest soll das Alkoholverbot laut Verordnung allerdings ausgesetzt werden. Skepsis an der rechtlichen Haltbarkeit des Entwurfs äußerte die SPD-Fraktion.

SPD-Mandatsträgerin Jutta Bours-Wein – ihres Zeichens Juristin – sagte, es sei es fragwürdig, Verstöße durch die Höhe von Geldbußen gegeneinander abzuwägen. Das Wegwerfen von leeren Dosen und Papiertaschentüchern sei in der Verordnung z.B. genauso teuer, „aber ein Papiertaschentuch verrottet nach einer Weile“. Ein „Eingriff in den Wettbewerb“ sei, Tanzveranstaltungen zur Zeit des Baumblütenfestes zu verbieten, wenn sie nicht Teil des offiziellen Programms sind, so Bours-Wein. Die in der Satzung vorgeschriebenen Abfallbehälter vor Imbissbetrieben seien bereits im Strafgesetzbuch geregelt. Und nicht die „Verschmutzung durch Kot von Haustieren“ könne unter Strafe gestellt werden, sondern nur die unterlassene Beseitigung durch den Halter. Die SPD und auch die PDS nahmen auch wegen des Alkoholverbots Anstoß an der Verordnung: Das Problem werde nur verlagert, nicht aber bei der Wurzel gepackt. Zudem sei mit Gerichtsprozessen zu rechnen.

Bürgermeister Große versprach Nachbesserungen, will aber am Alkoholverbot festhalten: „Zur Not muss das eben gerichtlich geklärt werden, was schwerer wiegt: Die Einschränkung, auf öffentlichen Plätzen nicht trinken zu dürfen. Oder die persönliche Freiheit derjenigen, die sich durch das öffentliche Trinken belästigt fühlen.“ Henry Klix

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