Potsdam-Mittelmark: Kita-Gebühren in Schwielowsee steigen Neue Satzung: Auch in Ferien muss gezahlt werden
Schwielowsee - Die Kita-Gebühren in der Gemeinde Schwielowsee werden ab 1. Januar steigen.
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Schwielowsee - Die Kita-Gebühren in der Gemeinde Schwielowsee werden ab 1. Januar steigen. Ein entsprechender Satzungsentwurf wurde am Dienstag im Sozialausschuss einstimmig befürwortet, am 9. November ist die Satzung Thema der Gemeindevertretersitzung. Demnach müssen die Eltern die Gebühren für zwölf Monate entrichten. Mit Rücksicht auf die Schließzeiten mussten bislang nur elf Monate bezahlt werden. Zudem werden Vielverdiener stärker zur Kasse gebeten. Der Krippen-Höchstbeitrag wurde zum Beispiel von 255 auf 270 Euro pro Monat heraufgesetzt. Eltern müssen in Schwielowsee, je nach Alter des Kindes, zwischen vier und sechs Prozent ihres Nettoeinkommens für die Betreuung in Kita und Hort berappen: Sechs Prozent für Krippenkinder, fünf für Kindergartenkinder und vier für den Hort. Das gilt für Ehepaare aber auch für Lebenspartner, wenn es sich um ein gemeinsames Kind handelt. Je nach Aufenthaltsdauer der Kinder kann sich der Beitrag etwas erhöhen oder verringern. Sozialausschusschef Thomas Hartmann (SPD) betonte, dass man mit den Beiträgen der alten Satzungen sehr günstig gelegen habe. „Mit der neuen Satzung passen wir uns an das Gebührenniveau in der Region und an die gesetzlichen Erfordernisse an.“ Zudem sei es darum gegangen, die drei Satzungen der alten Gemeinden für die Großgemeinde zu vereinheitlichen. Wegen der Diskussion um die Vergabe der Kitas an Freie Träger habe sich das lange hinausgezögert. Die Gemeinde hatte sich entschlossen, weiter selbst Träger der drei Kitas in Geltow, Ferch und Caputh zu bleiben. Die Schließzeiten der drei Kitas in den Sommerferien sollen voraussichtlich so gestaffelt werden, dass immer zwei Kitas geöffnet sind, hieß es bei der Diskussion im Sozialausschuss. In Härtefällen will man Gebühren erlassen: Laut Satzungsentwurf kann Kulanz gewährt werden, wenn das Kind mindestens vier Wochen durchgehend fehlt, zum Beispiel wegen einer Kur. Obst und Getränke gibt es kostenlos, für die Mittagsversorgung werden die Eltern extra zur Kasse gebeten. Kinder ab drei Jahre bis zur vierten Klasse haben laut Landesrecht Anspruch auf einen subventionierten Kita- oder Hortplatz – kleinere und größere Kinder, wenn beide Eltern berufstätig sind. hkx
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