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Potsdam-Mittelmark: Klage gegen Recyclingfirma Richter Zufahrtstraße teilweise auf privatem Grund

Schwielowsee - Wird der Richter Recycling GmbH die Zufahrt gekappt? Vier Geltower Grundstückseigner haben gegen das Unternehmen eine Unterlassungsklage beim Potsdamer Landgericht eingereicht.

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Schwielowsee - Wird der Richter Recycling GmbH die Zufahrt gekappt? Vier Geltower Grundstückseigner haben gegen das Unternehmen eine Unterlassungsklage beim Potsdamer Landgericht eingereicht. Im Schriftsatz der Rechtsanwaltskanzlei Streitbörger / Speckmann wird der Vorwurf der „willkürlichen Inbesitznahme“ von Grundeigentum erhoben. Es geht um den Betonplattenweg zwischen der Straße Am Pappeltor und dem Firmengelände. Eine Weghälfte soll sich auf einer Länge von 580 Metern auf privatem Grund befinden. Eine Grunddienstbarkeit dafür ist nicht eingetragen.

Die Befestigung mit Betonplatten war in den 90er Jahren erfolgt, um das Firmengelände der früheren Bauschuttentsorgung zu erschließen. Laut Klageschrift handelte es sich zuvor um einen unbefestigten Feldweg. Als die Firma vor elf Jahren den Besitzer wechselte und zur Recyclingschmiede wurde, blieb die Straße weiter Firmenzufahrt. Eine vertragliche Regelung mit den Klägern habe es nicht gegeben, wie es in der Klageschrift weiter heißt.

Es handele sich nicht um eine öffentliche Straße. Die Gemeinde habe die Frist verstreichen lassen, in der die Sache nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz hätte geklärt werden können. Durch die Schwertransporte werde der Grund und Boden am Rand der Landwirtschaftsflächen „in einer Weise in Anspruch genommen, die drohende Schäden nicht ausschließen“. Auf ein Hausverbot, so die Kläger, habe die Firma nicht reagiert.

Die Klage wird durch die Interessengemeinschaft „Erholungsort Geltow“ unterstützt. „Die Bürgerinitiative ist nach wie vor der Auffassung, dass das Betriebsgelände der Recyclingfirma, welches direkt an eine Wohnbebauung grenzt, nicht in einen Erholungsort gehört“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Richter-Geschäftsführer Jens Bahnemann reagierte gestern gefasst auf die Klage. Nach seinen Informationen sei die Zufahrt bereits seit 1952 im Straßenkataster der Gemeinde verzeichnet. Im Jahr 2000 sei sie öffentlich gewidmet worden. Tatsächlich sei danach festgestellt worden, dass eine Seitenhälfte auf privatem Grund liegt. „Es gibt aber diverse Möglichkeiten bis hin zur Enteignung, das zu klären“, so Bahnemann. Sie sollen im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens geprüft werden, notfalls müsse die Straße etwas verlegt werden.

Mit der anstehenden Firmenerweiterung sind zusätzliche Einhausungen und Lärmschutzwälle geplant. Die Straße soll dann asphaltiert werden und an den Rändern „Strauch-Baum-Hecken“ bekommen. Bahnemann betonte, dass die Gemeindevertretung hinter seinem Unternehmen steht. Die Diskussion um seinen Firmenstandort werde nicht immer sachlich geführt, so der Richter-Chef. hkx

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