Potsdam-Mittelmark: Klatsche für Datschen
Zweitwohnungssteuer in Werder nach Beanstandung des Rathauschefs vom Tisch
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Werder (Havel) - Werders gerade erst beschlossene Zweitwohnungssteuersatzung ist vom Tisch. Die Stadtverordneten haben sie am Donnerstagabend aufgehoben. Bürgermeister Werner Große (CDU) hatte den Satzungsbeschluss zuvor bei der Kommunalaufsicht beanstandet, die stimmte Großes rechtlichen Bedenken „grundsätzlich zu“.
Trotz seiner Skepsis hatten die Stadtverordneten im März mehrheitlich entschieden, dass Datschen, die nur im Sommer bewohnbar sind, nicht besteuert werden. Dieser Passus soll nun nochmal ausführlich diskutiert werden. Ob es in einer überarbeiteten Satzung bei einer Ausnahmeklausel bleibt oder nicht, blieb am Donnerstag offen. Die Zweitwohnungssteuer als solche ist unstrittig
Große argumentiert, dass eine solche Klausel der Steuergerechtigkeit widerspricht. Zwar verzichte auch die Stadt Teltow in ihrer Zweitwohnungssteuersatzung auf eine „Datschensteuer“. Mittlerweile gebe es aber Urteile, wonach sogar Wohnmobile der Steuerpflicht unterliegen können. „Meines Erachtens widerspricht es dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, dass eine einfach ausgestattete Einraumwohnung besteuert wird, ein voll ausgestatteter Bungalow mit Swimmingpool aber nicht“, so Große. In einem Antwortschreiben vom Donnerstag gibt die Kommunalaufsicht dem Rathauschef „grundsätzlich“ recht. Allerdings habe die Stadt „einen weiten Gestaltungsspielraum“, meint Angelika Eret in dem Brief. Es „bedürfe einer sachlichen Begründung“, wenn man bei einer Aufwandssteuer den Gleichbehandlungsgrundsatz einschränkt. „Je nach Lage der Dinge kann der Satzungsgeber den Einnahmezweck oder einen bestimmten Lenkungszweck in den Vordergrund der Steuererhebung stellen“, erklärte Eret. Das fehle in der Ursprungssatzung.
Rund um Werder wird mit der Zweitwohnungssteuer auch für Sommerhäuser unterschiedlich umgegangen: Seddiner See, Michendorf und Schwielowsee nehmen sie, Teltow und auch Kleinmachnow verzichten darauf. Werders Rathaus geht davon aus, dass es neben 23 000 hauptwohnsitzlich gemeldeten Einwohnern 1500 gibt, die in Werder ihren Zweitwohnsitz haben.
Datschen sind in diese Statistik eingeflossen, die meisten gibt es offenbar in der Kolonie Zern. In der Ursprungssatzung war vorgesehen, je nach Lage 4,50 bis 8 Euro pro Quadratmeter und Jahr für „dauerhaft zum Wohnen geeignete“ Zweitwohnungen zu kassieren. hkx
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