Potsdam-Mittelmark: Kleinmachnows Baumschutz nicht gekippt
Kleinmachnow - Die Kleinmachnower Gehölzschutzsatzung bleibt in Kraft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage eines Kleinmachnowers gegen die Satzung abgewiesen.
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Kleinmachnow - Die Kleinmachnower Gehölzschutzsatzung bleibt in Kraft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage eines Kleinmachnowers gegen die Satzung abgewiesen. Darüber informierte Bürgermeister Michael Grubert (SPD). Eine Revision der Klage vor Gericht sei nicht zulässig. Die Satzung sieht unter anderem einen Schutz für Bäume mit einem Stammumfang ab 40 Zentimeter vor. Im Nachbarort Teltow war ein Kläger gegen die dortige Baumschutzsatzung erfolgreich. Teltow hatte Bäume mit einem Stammumfang ab 30 Zentimeter unter Schutz gestellt. Jetzt gilt dort der Schutz für Bäume mit 60 Zentimetern Stammumfang. tor
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