Aus dem GERICHTSSAAL: Konto für Ebay-Betrug missbraucht Bewährungsstrafe für leichtfertige Geldwäsche
Seddiner See - Als David D.* im Jahr 2011 seinen Job verlor, das Arbeitsamt Monate brauchte, seinen Leistungsanspruch zu berechnen und das Geld knapp wurde, kam ihm das Angebot eines ehemaligen Kollegen gerade recht.
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Seddiner See - Als David D.* im Jahr 2011 seinen Job verlor, das Arbeitsamt Monate brauchte, seinen Leistungsanspruch zu berechnen und das Geld knapp wurde, kam ihm das Angebot eines ehemaligen Kollegen gerade recht. Der fragte den Neuseddiner, ob er sich nicht ein paar Euro verdienen möchte. Er brauche dazu nicht aus dem Haus zu gehen, könne sich weiter um seinen kleinen Sohn kümmern. Blauäugig nahm der alleinerziehende Vater das Angebot an. Am Dienstag musste sich der inzwischen 32-Jährige vor dem Schöffengericht verantworten und erhielt wegen leichtfertiger Geldwäsche eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Sanktion wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit diese auch spürbar ist, muss der immer noch Arbeitslose 60 Stunden unentgeltlich arbeiten.
Zur Vorgeschichte: Der Glindower Tobias T.* bot bei Ebay gegen Vorkasse Mobiltelefone und andere begehrte Artikel an, die lediglich in seiner Fantasie existierten. 63 gutgläubige Interessenten überwiesen zwischen dem 14. und 21. November 2011 knapp 15 000 Euro auf das ihnen genannte Konto, warteten dann vergeblich auf die Ware. Das Konto gehörte dem Angeklagten David D. Der glaubte laut eigener Aussage den Bekundungen seines Ex-Kollegen, dass das Konto von Tobias T. gepfändet sei, er dringend eine Möglichkeit brauche, über eingehende Gehaltszahlungen auch verfügen zu können.
Fünfmal seien der frühere Arbeitskollege und Tobias T. bei ihm aufgetaucht, hätten seine EC-Karte gefordert und Geld abgehoben. Gut 6500 Euro habe er sich an zwei Tagen selbst am Schalter auszahlen lassen, die Summe an den inzwischen verurteilten Internetbetrüger Tobias T. weitergereicht. 250 Euro habe er für seinen Freundschaftsdienst bekommen, berichtete der Angeklagte.
Dem Kreditinstitut waren die immensen Geldbewegungen auf dem Konto des Hartz-IV-Empfängers David D. verdächtig vorgekommen. Das Konto wurde gesperrt. Der Neuseddiner roch nun wohl Lunte, erstatte Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt. Die Ermittlungen begannen. David D. erhielt Drohanrufe der Geprellten. „Personen“ sollen vor seiner Tür gestanden haben, die ihn in Angst und Schrecken versetzten, gar eine psychologische Behandlung nötig machten. An einige Gläubiger zahlte er Beträge ratenweise zurück.
„So etwas passiert mir bestimmt nicht wieder. Ich bin froh, dass ich mit der Verhandlung einen Schlussstrich unter die Sache ziehen kann“, versicherte David D. Staatsanwaltschaft und Gericht hielten dem – allerdings nicht einschlägig – Vorbestraften sein umfassendes Geständnis zugute, das allen Prozessbeteiligten eine langwierige Beweisaufnahme ersparte.
„Es ist davon auszugehen, dass sich der Angeklagte nicht ausreichend Gedanken darüber gemacht hat, woher das Geld kommt“, sagte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Deshalb sei er auch „nur“ wegen leichtfertiger Geldwäsche zu verurteilen. „In sehr kurzer Zeit ist ein sehr hoher Schaden entstanden. Das ist schon bemerkenswert“, führte die Schöffengerichtsvorsitzende aus.
Allerdings sei dem Angeklagten ein äußerst geringer Teil der Beute zugeflossen. Inzwischen habe David D. an die Gläubiger, die an ihn herangetreten sind, weitaus mehr bezahlt. Das sei auch eine Strafe. (*Namen geändert.) Hoga
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