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Potsdam-Mittelmark: Kosanke fordert Ende der Ermittlung Staatsanwaltschaft habe falsche Rechtsauffassung

Teltow - Der Teltower Landtagsabgeordnete Sören Kosanke (SPD) hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft aufgefordert, das Ermittlungsverfahren gegen ihn abzuschließen. Die Bürger hätten ein Recht darauf, zu erfahren, ob er sich einer Straftat schuldig gemacht hat.

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Teltow - Der Teltower Landtagsabgeordnete Sören Kosanke (SPD) hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft aufgefordert, das Ermittlungsverfahren gegen ihn abzuschließen. Die Bürger hätten ein Recht darauf, zu erfahren, ob er sich einer Straftat schuldig gemacht hat. Im Januar hatten die Ermittlungen zum Vorwurf der Wahlfälschung begonnen. Kosanke soll bei der Kommunalwahl am 28. September 2008 schon in Teltow gewählt haben, obwohl er hier noch gar nicht wohnte.

Der Mietvertrag für seine neue Wohnung begann erst am 1. November. Kosanke hat derweil mehrfach betont, schon vor der Kommunalwahl die Wohnungsschlüssel zu seiner neuen Wohnung und seinen Lebensmittelpunkt in Teltow gehabt zu haben. Am 25. September hatte er sich im Rathaus, wo er damals Wirtschaftsförderer war, angemeldet.

„Die Staatsanwaltschaft hat bis heute keine Anklage erhoben“, so Kosanke gestern in einer Presseerklärung. „Sie hat darüber hinaus nicht erkennen lassen, dass das Verfahren einzustellen ist.“ Nach einer Akteneinsicht sei bei ihm der Eindruck entstanden, dass die Anklagebehörde von einer falschen Rechtsauffassung ausgeht. „Der Vorwurf der Wahlfälschung rührt für die Staatsanwaltschaft erkennbar allein aus dem Tatbestand her, dass die Renovierung meiner Wohnung und mein Umzug zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren.“ Nach seiner Rechtsauffassung sei das zur Begründung auch nicht erforderlich, wie Kosanke weiter erklärte. Er zitierte dazu mehrere Gerichtsurteile. Schon der Willensentschluss, sich an einem bestimmten Ort niederzulassen, und dessen Ausführung begründe einen ständigen Wohnsitz.

Kosanke forderte die Staatsanwaltschaft auf, die Ermittlungen zeitnah abzuschließen und gegebenenfalls Anklage zu erheben, „damit ich mich vor dem zuständigen Richter verteidigen kann“. Er müsse befürchten, dass „die Anklage so lange zurückgehalten wird, bis die nächsten Landtagswahlen bevorstehen und die Nominierungen stattfinden“. hkx

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