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Potsdam-Mittelmark: Kreis-Naturschutzbeirat tritt zurück

Protest gegen die Streichung des Einspruchsrechts im neuen Naturschutzgesetz

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Protest gegen die Streichung des Einspruchsrechts im neuen Naturschutzgesetz Potsdam-Mittelmark - Der Naturschutzbeirat des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist geschlossen zurückgetreten. Auslöser sei eine drastische Beschneidung seiner Kompetenzen im neuen Naturschutzgesetz, sagte der langjährige Vorsitzende des ehrenamtlichen Gremiums, Gerhard Casperson aus Kleinmachnow, gestern den PNN. Auch andere Naturschutzbeiräte des Landes hätten bereits signalisiert, ebenfalls ihre Arbeit einstellen zu wollen. Im Zentrum der Kritik steht die Streichung des so genannten qualifizierten Einspruchsrechts. Dies besagte, dass ein Vorgang dem Landesministerium vorgelegt werden muss, wenn sich das Umweltamt des Landkreises und der Naturschutzbeirat nicht einigen können. Dabei ging es unter anderem um Ausnahmen vom Biotop- und Alleenschutz oder das Bauverbot an Gewässern. „Die fachliche Kompetenz des Beirates und sein Einfluss auf das Genehmigungsverfahren haben die Investoren zunehmend dazu bewogen, ihn schon im Vorfeld der Planungen anzuhören, um Konflikte zu vermeiden“, erklärte der stellvertretende Beiratsvorsitzende Peter Ernst aus Güterfelde gestern. Laut dem neuen Gesetz seien die Anregungen und Bedenken nun vollkommen unverbindlich, dem Beirat wäre damit die Arbeitsgrundlage entzogen. „Diese frühzeitig geäußerten Bedenken der Beiräte zur Novellierung des Gesetzes sind in keiner Weise berücksichtigt worden“, so die Kritik des schon zu DDR-Zeiten engagierten Naturschützers. Ebenso wie die anderen sechs Mitglieder des mittelmärkischen Beirats war Ernst seit der Berufung durch den Landrat im Jahr 1992 ununterbrochen in diesem Ehrenamt tätig. Nun befürchtet er eine „zunehmende Polarisierung zwischen Verwaltung und Naturschutz“. Als „völlig überzogen“ bezeichnete indes der Sprecher des Umweltministeriums, Jens-Uwe Schade, die Reaktion der mittelmärkischen Naturschützer. Das Ministerium habe das Einspruchsrecht der Naturschutzbeiräte zwar immer als eine „wertvolle Präventionsmaßnahme“ begriffen. Gleichzeitig äußerte Schade Verständnis für die von Landtag und Kabinett betriebene Novellierung des Naturschutzgesetzes. Andere Gremien wie der Fischerei- oder der Jagdbeirat hätten dieses Einspruchsrecht nie gehabt und würden sich trotzdem effektiv einbringen, so Schade. Über das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände bis hin zur Möglichkeit der Klage gebe es auch im neuen Gesetz noch genügend „Sicherheitsleinen“. Für Casperson und seine Mitstreiter ist die neue gesetzliche Regelung indes „Ausdruck einer sinkenden Wertschätzung für den Naturschutz in Brandenburg“. Gezeigt habe sich dies ebenso am jüngst gescheiterten Versuch, mit einer eigenen Baumschutzverordnung des Landkreises die ortsbildprägende Kiefer in der Mittelmark zu schützen. Auch die Arbeit der Naturschutzverbände werde durch Kürzung der finanziellen Zuwendungen behindert. Resignieren will Casperson dennoch nicht. Schon am nächsten Samstag wartet mit der Demonstration gegen die geplante Großschleuse in Kleinmachnow auf ihn die nächste Aufgabe. Hagen Ludwig

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