Potsdam-Mittelmark: Kreis nicht zuständig für PDS-Beschwerde
Potsdam-Mittelmark - Die Kommunalaufsicht des Landkreises sei nicht zuständig für Beschwerden über die Geschäftsordnung der gemeinsamen Arbeitsgruppe Verkehr der Landeshauptstadt und des mittelmärkischen Landkreises. Das erklärte Rechtsamtsleiter Michael Kreutner gestern auf Anfrage gegenüber den PNN.
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Potsdam-Mittelmark - Die Kommunalaufsicht des Landkreises sei nicht zuständig für Beschwerden über die Geschäftsordnung der gemeinsamen Arbeitsgruppe Verkehr der Landeshauptstadt und des mittelmärkischen Landkreises. Das erklärte Rechtsamtsleiter Michael Kreutner gestern auf Anfrage gegenüber den PNN. Eine solche Beschwerde hatte gestern die PDS-Fraktion des Kreistages angekündigt (PNN berichteten), eingetroffen ist das Schreiben bei Kreutner jedoch noch nicht. Nach Ansicht der PDS verstoße die Geschäftsordnung gegen die mittelmärkische Hauptsatzung, nach der Ausschusstagungen prinzipiell öffentlich sein sollen. Die PDS müsste sich laut Kreutner mit dieser Beschwerde an das Innenministerium wenden. Die Erfolgsaussichten wären jedoch gering. Nach Ansicht Kreutners ist die Arbeitsgruppe kein Ausschuss und könne selbst darüber bestimmen, ob sie öffentlich oder nichtöffentlich tagt. Ebenso verhalte es sich mit den Festlegungen der Geschäftsordnung über den Teilnehmerkreis an den Arbeitsgruppensitzungen.ldg
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