
© Andreas Klaer
Mehr Geld für Umbau von Wohnungen: Kreis zahlt 500 000 Euro für Flüchtlingswohnungen
Potsdam-Mittelmark will mehr anerkannte Flüchtlinge in Wohnungen unterbringen. Um mehr Wohnungen bereitstellen zu können soll nun die Förderung erhöht werden.
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Potsdam-Mittelmark - Die Kreisverwaltung will das Budget für den Umbau von Wohnungen für Flüchtlinge in diesem Jahr mehr als verdoppeln. Statt 200 000 Euro sollen für die Renovierung von ungenutztem Wohnraum, in dem Flüchtlinge untergebracht werden sollen, nun 500 000 Euro bereitgestellt werden. Das geht aus einer Vorlage von Fachbereichsleiter Thomas Schulz an den Sozialausschuss hervor.
Ursprünglich hatte der Kreistag im Oktober vergangenen Jahres beschlossen, für 2015 und 2016 jeweils 200 000 Euro in die Förderung des Umbaus von Wohnungen zu investieren. Im vergangenen Jahr wurde das Budget Schulz zufolge voll ausgeschöpft. Mit dem Geld konnten elf Wohnungen ertüchtigt werden, in denen insgesamt 49 Menschen untergebracht werden können. Auch in diesem Jahr seien bereits Mittel in Höhe von 164 000 Euro bewilligt, Anträge im Förderumfang von 30 000 Euro seien noch in Bearbeitung. Damit wäre das eigentlich vorgesehene Jahresbudget ausgeschöpft, mit dem Geld sollen neun Wohnungen für insgesamt 40 Menschen entstehen. Die Nachfrage nach Wohnungen für Flüchtlinge werde Schulz zufolge weiter anhalten. Aktuell leben in den Übergangswohnheimen des Kreises 378 Menschen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus bereits berechtigt wären, in eine eigene Wohnung zu ziehen – das entspricht 16,3 Prozent der Bewohner der Heime.
Kreis entscheidet, wer einzieht
Der Kreis fördert jede Wohnungssanierung mit maximal 20 000 Euro, pro Eigentümer ist die Förderung auf insgesamt bis zu 50 000 Euro begrenzt. Förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. An die künftige Wohnung für Flüchtlinge werden mehrere Ansprüche gestellt. So muss im Umkreis von 500 Metern eine Bushaltestelle liegen, Schule und Kita müssen vom Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Im Umkreis von 15 Kilometern müssen zudem ein Allgemeinmediziner und ein Kinderarzt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
Nach der Förderung gilt eine Bindungsfrist von fünf Jahren, in denen die Wohnungen als Unterkunft für Asylbewerber dienen müssen. Der Landkreis hat das uneingeschränkte Belegungsrecht – er kann etwa entscheiden, ob eine Wohnung von mehreren Alleinstehenden oder von Familien bezogen wird.
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