Potsdam-Mittelmark: KREISUMLAGE
Zur Deckung ihres Finanzbedarfs können Kreise eine Kreisumlage von ihren angehörigen Gemeinden erheben. Sie setzt sich zusammen aus der Steuerkraft der Gemeinden und den Schlüsselzuweisungen.
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Zur Deckung ihres Finanzbedarfs können Kreise eine Kreisumlage von ihren angehörigen Gemeinden erheben. Sie setzt sich zusammen aus der Steuerkraft der Gemeinden und den Schlüsselzuweisungen. Auf dieser Basis definiert der jeweilige Kreistag einen Prozentsatz als Umlage. Die Gemeinden haben dabei kein Mitbestimmungsrecht. Rund 22 Prozent aller Kreiseinnahmen in Ostdeutschland bestanden 1997 aus den Umlagen. In manchen Kreisen zahlen die Gemeinden inzwischen aber sogar mehr als 50 Prozent dazu. Finden die Kommunen die Umlage zu hoch, bleibt ihnen nur der Gang vor Gericht. just
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