zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Kündigung: 14 Minuten zu früh auf Arbeit Stahnsdorfer Rathaus von Mitarbeiterin verklagt

Stahnsdorf - Das Stahnsdorfer Rathaus muss sich derzeit vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verantworten. Die Gemeinde ist von einer langjährigen Mitarbeiterin verklagt worden – die 53-jährige Sachbearbeiterin musste ihren Platz in der Personalabteilung des Hauses räumen, unter anderem weil sie ihre Arbeit 14 Minuten vor Dienstbeginn aufgenommen haben soll.

Stand:

Stahnsdorf - Das Stahnsdorfer Rathaus muss sich derzeit vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verantworten. Die Gemeinde ist von einer langjährigen Mitarbeiterin verklagt worden – die 53-jährige Sachbearbeiterin musste ihren Platz in der Personalabteilung des Hauses räumen, unter anderem weil sie ihre Arbeit 14 Minuten vor Dienstbeginn aufgenommen haben soll. Insgesamt erhielt die Sachbearbeiterin im Februar 2009 für dieses und andere mutmaßliche Vergehen zeitgleich drei Abmahnungen und die fristlose Kündigung. Sie ist seitdem arbeitslos, hat aber vor Gericht Chancen, ihren Job zurückzubekommen.

In erster Instanz hat die 53-Jährige bereits Recht bekommen. Auch in der Berufungsverhandlung gestern in Berlin stieß die Entlassung der Sachbearbeiterin beim Landesarbeitsgericht weitestgehend auf Unverständnis. Dabei ist die Liste der Vorwürfe des Rathauses gegen die Mitarbeiterin lang: Außer dem zeitigen Arbeitsbeginn wird ihr vorgeworfen, Dokumente nicht ordnungsgemäß zusammengetackert und Akten schlampig sortiert zu haben. Zudem soll sie zwei Erzieherinnen zu viel Geld ausgezahlt, dem Hausmeister des Rathauses die Miete erhöht und eigenmächtig Änderungen am Stellenplan der Gemeinde vorgenommen haben. Die entlassene Mitarbeiterin bestreitet das. Sie habe 18 Jahre im Rathaus in der Personalabteilung gearbeitet, ohne dass Beschwerden gegen sie laut wurden. Erst mit der Amtsübernahme von Bürgermeister Bernd Albers (BfB) im Sommer 2008 habe sich das verändert.

Vor dem Gericht bekam die ehemalige Angestellte Rückendeckung: Die Arbeit 14 Minuten vor Dienstbeginn aufzunehmen, sei kein Grund für eine fristlose Kündigung, stellte die Richterin klar. Sollten Akten schlampig geführt worden sein, sei eine Abmahnung zwar angemessen, sie hätte jedoch nicht zeitgleich mit der Kündigung ausgesprochen werden dürfen. Ein Formfehler – der 53-Jährigen sei keine Chance gegeben worden, ihr Verhalten zu bessern. Dass zwei Erzieherinnen zu viel Geld gezahlt worden sein soll, sei nicht mit böswilliger Absicht geschehen und auch nur Grund für eine Abmahnung. Dass dem im Rathaus wohnenden Hausmeister die Miete erhöht worden sei, sei lediglich ein Missverständnis.

Einziger strittiger Punkt blieb am Ende die Änderung des Stellenplans. Auch hier stellte das Gericht fest: Dem Rathaus hätte der Fehler in den Unterlagen durchaus auffallen können, schließlich hätten Kämmerin und Bürgermeister den Stellenplan nochmals kontrolliert.

Auf ein Urteilsspruch wurde zunächst verzichtet – innerhalb von vier Wochen sollen sich Rathaus und Mitarbeiterin einigen. Eine Abfindung über rund 30 000 Euro lehnte die Entlassene ab. Sie will ihren alten Job zurück. Tobias Reichelt

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })