Potsdam-Mittelmark: Land prüft Änderung der Bauordnung Offene Fragen zu „Stegen zur Freizeitgestaltung“
Potsdam-Mittelmark - Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg prüft das Land eine Änderung der brandenburgischen Bauordnung. Ein Marinabetreiber aus Ferch hatte erfolgreich geklagt, nachdem die Bauaufsicht für seine gewerbliche Steganlage einen Bauantrag verlangt und ihm den Weiterbetrieb untersagt hatte.
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Potsdam-Mittelmark - Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg prüft das Land eine Änderung der brandenburgischen Bauordnung. Ein Marinabetreiber aus Ferch hatte erfolgreich geklagt, nachdem die Bauaufsicht für seine gewerbliche Steganlage einen Bauantrag verlangt und ihm den Weiterbetrieb untersagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Praxis, die vom Land unterstützt wurde, für rechtswidrig erklärt. Stege sind demnach eine strompolizeiliche und keine baupolizeiliche Angelegenheit. Zuständig ist wie bisher die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (PNN berichteten).
Wie die Landesregierung jetzt auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Bernig (Linke) erklärte, werde darüber nachgedacht, mit der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung den von den Richtern zitierten Paragrafen zu ändern. Aus Sicht des Landes ist er nicht eindeutig. Unter dem Stichwort „baugenehmigungsfrei“ ist im Paragraph 55, Absatz 7 von „Boots- und Badestegen zur Freizeitgestaltung“ die Rede. „Das Tatbestandsmerkmal ,Freizeitgestaltung’ lässt nicht zweifelsfrei erkennen, ob nur die private oder auch die gewerbliche Freizeitgestaltung gemeint ist“, wie es in der Antwort weiter heißt.
Die Rechtslage sei durch den OVG-Beschluss vom 15. März allerdings geklärt. „Die Landesregierung gibt daher ihre zuvor vertretene Rechtsauffassung auf.“ Das habe man auch den Unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise mitgeteilt, die mit dem Thema seit einiger Zeit unterschiedlich umgegangen waren. Laut Andreas Bernig sei die Unsicherheit nach einer Amtsleitertagung im März 2011 entstanden. Dort sei vonseiten des Landes festgelegt worden, für Stege, die „Dritten gegen Entgelt überlassen“ werden, eine Baugenehmigung zu verlangen. hkx
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