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Trinkwasserpreise in Nuthetal und Michendorf: Landgericht: Trinkwasser war zu teuer

In Michendorf und Nuthetal wurden ein Jahr lang zu hohe Entgelte kassiert. Das wurde nun auch richterlich bestätigt. Ob die Kunden Geld zurückbekommen, ist allerdings umstritten.

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Nuthetal/Michendorf - Nach der Kartellbehörde ist es nun auch vom Potsdamer Landgericht bestätigt worden: Den Nuthetalern und Michendorfern wurden ein Jahr lang zu hohe Trinkwasserpreise in Rechnung gestellt. Im Oktober 2013 war das Entgelt im Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben von 2,05 auf 2,12 Euro pro Kubikmeter erhöht worden. Auf Druck der Landeskartellbehörde, die ein Missbrauchsverfahren gegen den Verband eingeleitet hatte, wurden sie ein Jahr später auf 1,82 Euro gesenkt.

Jetzt hat auch das Landgericht festgestellt, dass die Preiserhöhung von 2013 unangemessen, „unbillig“ war. Zu den Folgen des Urteils für die Trinkwasserkunden gibt es unterschiedliche Positionen. Zumindest das Institut für Getreideverarbeitung in Rehbrücke als größter Verbraucher der Region dürfte eine ganze Stange Geld zurückerhalten. Es hatte im Namen des Nuthetaler Interessenvereins für Wasser und Abwasser geklagt, sagte Rechtsanwalt Ingo Zeutschel am gestrigen Freitag den PNN.

Alte Kalkulation ist unwirksam geworden

„Es geht um den Zeitraum zwischen der Preiserhöhung 2013 und der Preissenkung auf Druck der Kartellwächter ein Jahr später.“ Aus Zeutschels Sicht muss der Zweckverband nach dem Landgerichtsurteil das Entgelt für diesen Zeitraum neu kalkulieren, die alte Kalkulation sei durch das Urteil unwirksam geworden. Der Zweckverband habe seinen Kunden etwa 250 000 Euro zu viel abgenommen, die er nach der Neukalkulation zurückzahlen müsse. „Das sind im Schnitt 40 Euro pro Haushalt“, sagte Zeutschel. Bei der MWA GmbH in Kleinmachnow, dem Geschäftsbesorger des Zweckverbandes, sieht man das freilich anders.

Laut dem Landgerichtsurteil war es vor allem unrechtmäßig, dass der Zweckverband bei seiner Preiserhöhung Bauinvestitionen für ein in Michendorf geplantes Wasserwerk einkalkuliert hatte – dessen Bau bis heute nicht beschlossen ist. Kosten für Planungen, die noch gar nicht umgesetzt wurden, können beim Trinkwasserentgelt nicht berücksichtigt werden, wie es im den PNN vorliegenden Urteil heißt. Das ginge erst nach der Inbetriebnahme, weil ja auch erst dann „Leistungen im betriebswirtschaftlichen Sinne erbracht werden“, so der Richter. Wörtlich heißt es im Urteil: „Die erhobenen Trinkwasserpreise verstoßen gegen das kommunalabgabenrechtliche Kostendeckungsprinzip.“

Differenz von sieben Cent

Beim Geschäftsbesorger MWA konnte man gestern noch nicht beantworten, wie auf den Richterspruch reagiert wird oder ob man Berufung einlegen wird. „Das wird nächste Woche im Vorstand besprochen und muss dann vom Verband entschieden werden“, sagte MWA-Geschäftsführer Felix von Streit. Der Rechtsauslegung von Anwalt Zeutschel widersprach er allerdings vehement. „Das ist offenbar ein begnadeter Mathematiker“, stichelte von Streit.

Das Urteil beziehe sich auf die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2013. Es gehe allein um die Differenz von sieben Cent und nicht um die 30 Cent, um die der Preis auf Druck der Kartellbehörde gesenkt worden war. „Ob das überhaupt kostendeckend ist, werden wir bei der Kalkulation im kommenden Jahr sehen“, so von Streit.

Sechs Euro für einen Dreipersonenhaushalt

Nach seinen Berechnungen würde ein Dreipersonenhaushalt für das Jahr nicht mal sechs Euro zurückbekommen. Die 40 Euro, mit denen Zeutschel argumentiert, nannte er unsinnig. Selbst wenn man keine Berufung gegen das Urteil einlegt, sieht von Streit keinen Druck, den Kunden Geld zurückzuzahlen. „Das Urteil sagt nichts über eine Erstattung.“ Gegebenenfalls müssten sich Kunden, die etwas wiederhaben wollen, an den Verband wenden.

Die Nuthetaler Bürgermeisterin Ute Hustig (Linke) hatte schon vor zwei Jahren moniert, dass die Pläne für ein Wasserwerk in die Entgeltkalkulation eingeflossen waren. Auch die Erhöhung der Abwasserpreise um 90 Cent auf 4,61 Euro hatte sie damals kritisiert. Um an der Preisschraube zu drehen, seien Investitionen plötzlich als Instandhaltungen verbucht worden.

Auch gegen diese Preiserhöhung läuft seit Mai vergangenen Jahres ein Gerichtsverfahren, ebenfalls geführt vom Getreideinstititut mit Anwalt Zeutschel. Der prangert Verstöße gegen die Kalkulationsgrundsätze an. „Die Betriebs- und Unterhaltungskosten für Abwasser sollen sich plötzlich auf 582 000 Euro bald verdoppelt haben und keiner bei der MWA kann genau erklären, wie das gekommen ist.“

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