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Potsdam-Mittelmark: Landkreis muss GZG zwei Millionen Euro zahlen

Erneutes Gerichtsurteil bescheinigt dem Landkreis, dass er beim Verkauf seiner Gesellschaft nicht rechtens gehandelt hat

Stand:

Teltow - Die Misere um die Gesundheitszentrum-Verwaltungsgesellschaft (GZG) hat für den Landkreis Potsdam-Mittelmark nachhaltige Folgen. Nachdem er sein finanziell schwer angeschlagenes Tochterunternehmen Ende 2004 an das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin verkauft hat, sah er sich wiederholt mit der Käuferin vor Gericht wieder. Denn das Diakonissenhaus beklagte, dass wesentliche Details über den maroden Zustand der Gesellschaft beim Kauf verschwiegen worden seien. Zu Recht – wie das Potsdamer Landgericht in dieser Woche befand: Es verurteilte den Landkreis, an die heute zum Diakonissenhaus zählende GZG zwei Millionen Euro zu zahlen. Das bestätige Gerichtssprecher Johannes Baron von der Osten-Sacken den PNN.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Landkreis seinen finanziellen Pflichten gegenüber seinem eigenen Unternehmen über Jahre nicht nachgekommen war. Konkret geht es um eine 1996 vorgenommene Erhöhung des Stammkapitals für die GZG von zwei auf fünf Millionen Mark. Belegt werden sollte die Erhöhung durch einen Sachwert: durch das Schloss Güterfelde, in dem ein Pflegeheim betrieben wird. Das Problem: Bereits bei einer ersten Kapitalerhöhung hatte der Landkreis die bis dahin kreiseigene Immobilie in Güterfelde eingebracht. Danach ging das Pflegeheim in das Eigentum der GZG über. Dass man einige Jahre später das durch Sanierungsarbeiten aufgewertete Schloss mit Grundstück erneut als Gegenwert für die zweite Kapitalerhöhung nutzen wollte, sei einer der Taschenspielertricks, die das Kreisunternehmen an den Rand des Ruins gebracht hätten, sagte der heutige, vom Diakonissenhaus eingesetzte GZG-Geschäftsführer Lars Lindemann. „Man hat eine Kapitalerhöhung auf dem Papier gemacht, aber nie wirklich eine Wertzuführung unternommen.“ Denn der Landkreis als 100-prozentiger Gesellschafter hat die Kapitalerhöhung nie wirksam belegt, weil ihm die Immobilie, die er dafür er einbringen wollte, nicht mehr ihm, sondern seiner Tochterfirma gehörte.

Es ist bereits das zweite Urteil, das im Streit mit dem Evangelischen Diakonissenhaus und der GZG gegen den Landkreis gefällt wurde. Bereits im vergangenen Dezember verurteilte das Berliner Landgericht den Landkreis, die Zahlung einer Bürgschaft von 550 000 Euro an die Dresdner Bank zu übernehmen (PNN berichteten). Unmittelbar nach dem Verkauf und nach Prüfung der Bücher kam Diakonie-Verwaltungschef Lutz Ausserfeld zu der Erkenntnis, dass „die Basis und die Perspektiven“ der GZG wesentlich schlechter sind als dargestellt und der Kaufpreis zu hoch gewesen sei. Nach PNN-Informationen hat das Diakonissenhaus die Klage gegen den Landkreis inzwischen erweitert und fordert Schadensersatz in Millionenhöhe.

Schon Anfang des vergangenen Jahres hatte das Diakonissenhaus Nachverhandlungen vorgeschlagen. Der Landkreis lehnte jedoch ab und zwang somit die Teltower, ihre Forderungen rechtlich einzuklagen. Dass nun zwei von einander unabhängige Gerichte den Landkreis zu Zahlungen von insgesamt 2,5 Millionen Euro verurteilt haben, „sollte im Landkreis nachdenklich stimmen“, meint GZG-Chef Lindemann. „Man sollte sich fragen, ob es nicht doch Zeit für Gespräche ist, um Kompromisse zu finden.“

Landrat Lothar Koch (SPD) zeigte sich gestern überrascht vom Urteil des Landgerichts. Über das weitere Vorgehen der Kreisverwaltung konnte er noch keine Auskunft geben. Zunächst müsse die Begründung des Urteils geprüft werden, erklärte er den PNN.

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