Potsdam-Mittelmark: Landkreis muss zahlen
Da beim Verkauf der GZG nicht alles rechtens war, sind jetzt 550 000 Euro Bürgschaft fällig
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Teltow - Das Berliner Landgericht hat dem Landkreis Potsdam-Mittelmark deutlich gemacht, dass er beim Verkauf der Gesundheitszentrum g GmbH (GZG) nicht rechtens gehandelt hat. Die Kasse des Landkreises könnte dies mit gut einer halben Million Euro belasten. In einem Rechtsstreit mit dem Evangelischen Diakonissenhaus Berlin Teltow Berlin wurde der Landkreis jetzt verurteilt, die Zahlung einer Bürgschaft von 550 000 Euro zu übernehmen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin gestern gegenüber den PNN.
Hintergrund: Der Landkreis hatte seine durch Misswirtschaft in finanzielle Schieflage geratene Tochter im Vorjahr zum Verkauf ausgeschrieben und schließlich dem Diakonissenhaus veräußert. Bereits unmittelbar nach dem Verkauf und nach Prüfung der Bücher kam Diakonie-Verwaltungschef Lutz Ausserfeld zu der Erkenntnis, dass „die Basis und die Perspektiven“ der GZG wesentlich schlechter sind als dargestellt und der Preis zu hoch gewesen sei. Bereits während der Kaufverhandlungen wies das Diakonissenhaus auf etliche Darlehen hin, die die Dresdner Bank dem Landkreis gewährt hatte, um die GZG-Gruppe zu sanieren. Der Landkreis winkte ab: Die Darlehen seien für das Diakonissenhaus nicht relevant und daher unproblematisch. Was man im Landratsamt allerdings verschwiegen haben soll: Die Dresdner Bank hatte die Gewährung der Darlehen an die Verpflichtung des Landkreises geknüpft, dass dieser die GZG nicht ohne Zustimmung verkaufen darf. Der Landkreis gab darauf gegenüber dem Kreditinstitut eine so genannte Beständigkeitserklärung ab.
Als die Dresdner Bank nun über den abgeschlossenen Verkauf informiert wurde, forderte sie eine Bürgschaft für die ausgereichten Kredite, denn der Anteil von sechs Prozent, den der Landkreis von der GZG übrig behielt, waren dem Geldgeber als Sicherheit zu wenig. Dem Vernehmen nach forderte die Bank zunächst eine Bürgschaft in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Ansonsten, so ihre Drohung, würde sie die sofortige Rückzahlung der Millionen-Darlehen verlangen.
In den Verwaltungsetagen des Diakonissenhauses wie auch bei der neuen Geschäftsführung der GZG fühlte man sich vom Landkreis hinters Licht geführt. Um die Darlehen und somit die Existenz der GZG nicht zu gefährden, hat das Diakonissenhaus die Bürgschaft, die von der Dresdner Bank inzwischen auf 550 000 Euro beziffert hatte, zunächst selbst gestellt. Gleichzeitig klagten die Teltower gegen den Landkreis, da man in ihm den tatsächlich Zuständigen für die Bürgschaft sah.
Die Berliner Richter nun gaben in der Vorwoche dem Diakonissenhaus im vollen Umfang recht. „Der Landkreis hat die zu gewährenden Sicherheiten zu zahlen“, so Gerichtssprecherin Schöneberg. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da der Landkreis zwei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen und diesen zu begründen. In der Kreisverwaltung werde die Rechtslage derzeit noch geprüft, sagte Landrat Lothar Koch (SPD) gestern den PNN.
Obwohl es gegenwärtig danach aussieht, dass das Diakonissenhaus sein Geld zurückbekommt, ist ihm bzw. der GZG Schaden entstanden. Denn bislang stand die knappe halbe Million Euro nicht als Eigenkapital zur Verfügung, um den dringenden Sanierungsprozess des Unternehmens und seiner Baulichkeiten entscheidend voranzutreiben und dafür selbst notwendige Kredite aufzunehmen. So haben unter anderem die Restaurationspläne für das Teltower Ärztehaus unter den Querelen gelitten.
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