Potsdam-Mittelmark: Landrat benennt Korruptionsbeauftragten Justitiar Reinhard Neubauer sieht sich als neutralen Ansprechpartner und setzt auf Prävention
Potsdam-Mittelmark. Zwei Fälle vermeintlicher Korruption im Landratsamt gingen in den vergangenen Wochen durch die Presse.
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Potsdam-Mittelmark. Zwei Fälle vermeintlicher Korruption im Landratsamt gingen in den vergangenen Wochen durch die Presse. Nach dem Skandal um überlagertes Fleisch in der Güterfelder Firma „Mac Snack“ geriet der zuständige Lebensmittelkontrolleur in Verdacht, den Etikettenschwindel gedeckt zu haben. Bereits einige Wochen zuvor wurde einem Mitarbeiter des Umweltamtes vorgeworfen, er hätte die Genehmigung zur Ablagerung von Seeschlamm auf einem Privatgrundstück von einer persönlichen Gewinnbeteiligung abhängig gemacht. In beiden Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft. Daraus den Schluss zu ziehen, das Belziger Landratsamt sei besonders korrupt, wäre falsch, betonte Justitiar Reinhard Neubauer gestern vor der Presse. Anlass war seine Ernennung zum Korruptionsbeauftragten durch Landrat Lothar Koch (SPD). Seit Jahren wären die beiden genannten Fälle die ersten gewesen, betonte Neubauer, der seit 1990 im Rechtsamt der Kreisverwaltung Potsdam-Land und später in Belzig tätig ist. Die Bezeichnung für die neue ehrenamtliche Tätigkeit sei etwas unglücklich, räumte er ein, denn eigentlich müsste es ja Anti-Korruptionsbeauftragter heißen. Ausgangspunkt für Neubauers Berufung war die Bitte der für zentrale Korruptionsbekämpfung in Neuruppin zuständigen Staatsanwaltschaft, in den Landratsämtern Mitarbeiter für eine Zusammenarbeit zu benennen. Nunmehr steht der Korruptionsbeauftragte als Ansprechpartner für Einwohner, Unternehmen, Verwaltungsangestellte und Abgeordnete zur Verfügung, wenn es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Landratsamtes gibt. Seine Hauptaufgabe sieht Neubauer jedoch in der Prävention. Vor allem gehe es darum, in der Kreisverwaltung solche Strukturen und Arbeitsabläufe zu gestalten, dass Korruption gar nicht erst möglich wird. Die Maßstäbe sind streng. „Schon die Annahme eines kleinen Geschenks für eine korrekt erbrachte Leistung gilt als Vorteilsgewährung, und die Mitarbeiter der Kreisverwaltung müssen ablehnen“, erklärte der Justitiar, der sich durch seine Rechtskenntnisse und seine Verwaltungserfahrung für die neue Tätigkeit empfohlen hatte. Aufgabe sei es, bereits vorbeugend gefährdete Bereiche zu erkennen und die Mitarbeiter zu sensibilisieren bis hin zu Handlungsanweisungen für den Fall eines Bestechungsversuches. Wichtig dabei sei, dass der Korruptionsbeauftragte innerhalb der Kreisverwaltung eine neutrale Position einnehme und sich die Mitarbeiter ohne Einhaltung des sonst üblichen Dienstweges an ihn wenden könnten. Vorgesehen sind nun regelmäßige Treffen der Beauftragten mit den Mitarbeitern der zuständigen Staatsanwaltschaft Neuruppin. Dort sei allerdings bisher kein Anstieg der Korruptionsfälle zu erkennen, berichtet Neubauer. Demgegenüber wird eingeschätzt, dass die Dunkelziffer bereits abgenommen habe, weil jetzt genauer hingesehen wird: Eine Aufgabe, bei der nun verstärkt auch die kommunalen Korruptionsbeauftragten einbezogen werden. Hagen Ludwig Der Korruptionsbeauftragte des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist wie folgt zu erreichen: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Der Korruptionsbeauftragte, Ernst-Thälmann-Str. 4, 14806 Belzig,, Tel.: (033841) 91-480, Fax: (033841) 91-420, E-Mail: reinhard.neubauer@potsdam-mittelmark.de.
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