Potsdam-Mittelmark: Längere Öffnungszeiten jetzt anmelden
Kleinmachnow - Kleinmachnower Gewerbetreibende, die ihre Läden zu bestimmten Anlässen länger öffnen wollen, sollen ihre Vorstellungen dem Gemeindeamt mitteilen. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz erlaubt bei besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen Läden von 13 bis 20 Uhr geöffnet zu halten.
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Kleinmachnow - Kleinmachnower Gewerbetreibende, die ihre Läden zu bestimmten Anlässen länger öffnen wollen, sollen ihre Vorstellungen dem Gemeindeamt mitteilen. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz erlaubt bei besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen Läden von 13 bis 20 Uhr geöffnet zu halten. Diese Tage sind durch ordnungsbehördliche Verordnung festzulegen. Hierbei kommen vor allem Märkte, Messen, Ausstellungen, Volks- und Heimatfeste oder sportliche Veranstaltungen mit erheblichen Besucherzahlen in Frage. Ausgenommen sind Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie die Feiertage im Dezember. Meldungen für 2008 nimmt der Fachbreich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Gewerbe bis 31. Dezember 2007 entgegen.
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